In der WEG Verwaltung entspricht eine Einheit einer Wohn-&Teileigentumseinheit laut Teilungserklärung. Es können also mehrere Sondereigentumseinheiten (wie eine Wohnung, ein PKW-Stellplatz, ein Kellerraum etc.) mit einer Wohn-&Teileigentumseinheit verbunden sein. In der Mietverwaltung wird jede angelegte Einheit gezählt, dies kann eine Wohnung sein, ein Stellplatz, ein Kellerraum etc.