Mit diesem Whitepaper erhalten Sie eine klare und fundierte Einführung in das Thema Vermögensbericht. Sie erfahren, welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen – von Rücklagen und Forderungen über Verbindlichkeiten bis hin zu sonstigen Vermögensgegenständen. Zudem werden rechtliche Grundlagen, Fristen und typische Praxisprobleme erläutert. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögensbericht transparent, gesetzeskonform und verständlich für alle Wohnungseigentümer ist.
(Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG muss insbesondere enthalten: Rücklagen, wesentliche Gemeinschaftsvermögenswerte, Forderungen, Verbindlichkeiten und relevante Vermögensgegenstände. Ziel ist es, den Eigentümern eine klare Übersicht über die Vermögenslage der Gemeinschaft zu verschaffen.)
Wenn eine Einheit während des Abrechnungszeitraums leer steht, sorgt Scalara dafür, dass die damit verbundenen Kosten korrekt vom Vermieter getragen werden – und nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Bei personenbezogenen Umlagen empfiehlt das System, frühere Belegungszahlen oder typische Haushaltsgrößen als Grundlage für eine faire Verteilung zu nutzen.
Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung bereits mit einem anderen System erstellt haben, können Sie diese in SCALARA problemlos erfassen und verwalten: Erstellen Sie einfach den offenen Posten („Nachzahlung“ oder „Guthaben“) und gleichen Sie diesen mit der Banktransaktion ab.
SCALARA unterstützt Vermieter dabei, überhöhte oder nicht nachvollziehbare Kostensteigerungen zu vermeiden, indem Auffälligkeiten hervorgehoben und Transparenz bei Erhöhungen gefordert wird. Mieter können jederzeit die Originalrechnungen einsehen – SCALARA sorgt für vollständige und rechtssichere Dokumentation.
Eigene Arbeit kann als Hausmeistertätigkeit angesetzt werden – aber nur, wenn es sich um typische Aufgaben handelt, marktüblich vergütet wird, Transparenz besteht und die Leistungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen hilft SCALARA, interne WEG-Verteilungsschlüssel (z. B. Miteigentumsanteile, Wohnfläche) mit den mietvertraglichen Regelungen abzugleichen – für eine korrekte Umlage und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
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