Die Baulast ist ein zentrales Instrument im deutschen Baurecht. Sie verpflichtet einen Grundstückseigentümer, spezielle öffentlich-rechtliche Pflichten oder Einschränkungen zugunsten eines anderen Grundstücks oder der Allgemeinheit zu übernehmen. Im Unterschied zu privaten Dienstbarkeiten wirkt die Baulast ausschließlich im öffentlichen Recht und ist verbindlich für aktuelle und zukünftige Eigentümer.
Baulasten sorgen dafür, dass baurechtliche Anforderungen eingehalten werden. Häufige Beispiele sind Durchfahrts- oder Leitungsrechte, die Sicherung von Fluchtwegen oder der Verzicht auf Bebauung bestimmter Flächen zur Einhaltung von Abstandflächen.
Für Grundstückseigentümer ist die Baulast von großer Bedeutung, da sie die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks beeinflussen kann. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte daher immer ein Blick ins Baulastenverzeichnis erfolgen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Auch im Rahmen von baulichen Veränderungen ist die Kenntnis über bestehende Baulasten essenziell.
Im Gegensatz zu privaten Vereinbarungen wie Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden, ist die Baulast rein öffentlich-rechtlich. Sie stellt sicher, dass beispielsweise die Einhaltung von Abstandflächen oder die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge im Interesse der Allgemeinheit gewährleistet bleibt.
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