Die Führung einer sogenannten Beschluss-Sammlung ist für alle Wohnungseigentümergemeinschaften Pflicht. Dies ergibt sich aus § 24 Abs. 7 WEG. Verwalter:innen sind für die ordnungsgemäße und zügige Führung dieser Sammlung verantwortlich – unabhängig davon, ob man sie „Beschluss-Sammlung“, „Beschlusssammlung“ oder „Beschlussbuch“ nennt.
Die Beschluss-Sammlung dient der Transparenz und Rechtsklarheit:
Folgende Inhalte sind zwingend aufzunehmen:
Optional, aber zulässig:
Die Beschluss-Sammlung ist ein zentrales Instrument ordnungsgemäßer WEG-Verwaltung. Verwalter:innen sind verpflichtet, sie sorgfältig, zeitnah und transparent zu führen. Ihre ordnungsgemäße Pflege trägt wesentlich zur Rechtssicherheit innerhalb der Gemeinschaft bei.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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