Mit seinem aktuellen Urteil vom 11. April 2025 (Az. V ZR 96/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige Rechtsauffassung grundlegend geändert: Ab sofort ist die Teilanfechtung von Abrechnungsergebnissen (sog. Abrechnungsspitzen) zulässig.
Bislang galt als Mehrheitsmeinung das strenge „Alles-oder-Nichts“-Prinzip: Ein Beschluss über Nachschüsse oder Vorschussanpassungen war entweder insgesamt gültig oder insgesamt ungültig. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht bestätigt.
Ein Beschluss über eine Abrechnungsspitze kann künftig teilweise für ungültig erklärt werden, wenn:
Im vom BGH entschiedenen Fall ging es um die Verteilung einer Entnahme aus Rücklage – ein klassischer Einzelfehler.
Das BGH-Urteil bringt erhebliche Vorteile: weniger Anfechtungen in großem Stil, niedrigere Prozesskosten und geringeres Haftungsrisiko für Verwalter.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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