Gesetze und Urteile

Schlüsselverlust: Wer trägt die Kosten beim Austausch der Schließanlage?

20.05.2025
3 Minuten
Inhaltsübersicht

Schlüssel verloren? Wer zahlt beim Austausch der Schließanlage wirklich?

Verliert ein Mieter seinen Wohnungsschlüssel, kann das teuer werden – vor allem dann, wenn in einem Mehrfamilienhaus die gesamte Schließanlage betroffen ist. Doch wer trägt in welchem Fall die Kosten? Die Rechtsprechung gibt darauf eine differenzierte Antwort.

Sorgfaltspflicht des Mieters

Mieter sind verpflichtet, sorgsam mit den übergebenen Schlüsseln umzugehen. Geht ein Schlüssel verloren, muss der Vermieter oder die Hausverwaltung sofort informiert werden. Eigenmächtiges Handeln ist tabu.

Ob nur ein Ersatzschlüssel angefertigt oder die gesamte Schließanlage ausgetauscht wird, entscheidet allein der Vermieter.

Wer zahlt – und wann?

Ob der Mieter die Kosten übernehmen muss, hängt von zwei zentralen Faktoren ab:

  • Trägt der Mieter die Schuld am Verlust?
  • Besteht eine konkrete Missbrauchsgefahr?

Nur wenn beides zutrifft und die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird, darf der Vermieter Schadensersatz verlangen.

Kostenübersicht: Typische Fälle & Zuständigkeiten
Situation Wer zahlt? Durchschnittskosten Gericht/Quelle
Ein Schlüssel verloren, keine konkrete Missbrauchsgefahr Vermieter 0 € BGH (Kein Schaden ohne Austausch)
Austausch Schließanlage im Mehrfamilienhaus (Mieter schuld, konkrete Missbrauchsgefahr) Mieter anteilig 500–2.000 € LG München (teilweise Kostentragung)
Schließanlage nach Einbruch/Manipulation ersetzt Vermieter 1.000–2.500 € Praxisfälle
Schlüsseldienst tagsüber (Verlust/Bruch) Mieter 80–150 € Verbraucherinformation
Schlüsseldienst nachts/Notfall Mieter 150–400 € Verbraucherinformation

Hinweis: Beträge sind Erfahrungswerte und variieren je nach Anlage, Region und Anbieter.

Gerichtsurteile zum Schlüsselverlust

Urteil des Landgerichts München: Teilweise Kostentragung

Ein Mieter verlor alle vier Wohnungsschlüssel. Der Vermieter ließ die gesamte Schließanlage austauschen (Kosten rund 2.000 €). Das Gericht entschied: Der Mieter muss nur anteilig zahlen – für die Wohnungstür und die Hauseingangstür.

Informationspflicht des Vermieters

Das Gericht stellte auch eine Mitschuld des Vermieters fest: Er hatte den Mieter nicht über mögliche hohe Kosten und eine Schlüsselversicherung informiert. Ein Hinweis hätte genügt, um die Haftung zu reduzieren.

Missbrauchsgefahr muss nachgewiesen sein

Ein bloßes „abstraktes Gefährdungspotenzial“ reicht nicht aus. Nur bei konkreter Missbrauchsgefahr darf der Vermieter austauschen und die Kosten auf den Mieter umlegen.

Bundesgerichtshof: Kein Schaden ohne Austausch

Der BGH entschied: Erst wenn eine Schließanlage tatsächlich ersetzt wird, entsteht ein erstattungsfähiger Schaden. Der reine Verlust eines Schlüssels reicht nicht für Schadensersatz oder Mietkautions-Einbehalt.

Keine fiktiven Schadensersatzforderungen

Das LG Freiburg stellte klar: Ein Kostenvoranschlag allein genügt nicht. Wurde die Anlage nicht getauscht, gibt es auch keine Forderung – selbst wenn ein Dienstleister den Schlüssel verlor.

Schlüsseldienst im Notfall: Wer zahlt?

Wird ein Schlüsseldienst gerufen, trägt in der Regel der Mieter die Kosten – insbesondere bei Verlust oder Bruch. Liegt jedoch ein defektes Schloss vor, das der Vermieter nicht rechtzeitig reparierte, muss dieser für den Einsatz zahlen.

Versicherung: Übernimmt sie die Kosten?

Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kann im Fall von Schlüsselverlust einspringen – insbesondere, wenn die Kosten für eine Schließanlage im Mehrfamilienhaus sehr hoch sind. Wichtig: Der Versicherungsschutz muss vorab vereinbart sein.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kosten beim Austausch einer Schließanlage im Mehrfamilienhaus?
Zwischen 500 und 2.000 €, je nach Größe und Art der Anlage.

Muss ich zahlen, wenn nur ein Schlüssel verloren geht?
Nein – nur bei nachweisbarer Missbrauchsgefahr und tatsächlichem Austausch.

Wann haftet der Vermieter für Schlüsseldienstkosten?
Wenn das Schloss defekt ist und nicht rechtzeitig repariert wurde.

Zahlt die Versicherung bei Schlüsselverlust?
Ja, wenn Hausrat- oder Haftpflichtversicherung Schlüsselverlust explizit abdeckt.

Kann der Vermieter pauschal Geld verlangen?
Nein, nur wenn ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen ist.

Fazit

Ein Schlüsselverlust ist ärgerlich – aber nicht automatisch ein finanzielles Desaster für den Mieter. Nur bei nachweisbarer Missbrauchsgefahr und tatsächlichem Austausch der Schließanlage dürfen Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Ein Blick in die Versicherungspolice lohnt sich, um hohe Kosten im Ernstfall abzufangen.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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