Das Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument bei der Übergabe eines Miet- oder Kaufobjekts. Es hält den Zustand der Immobilie beim Ein- oder Auszug fest und schafft für beide Parteien – Mieter und Vermieter beziehungsweise Käufer und Verkäufer – Transparenz und klare Verhältnisse.
Ein Übergabeprotokoll erfasst bei der Objektübergabe sämtliche relevanten Informationen: Dazu zählen das Datum der Übergabe, die Namen der beteiligten Parteien sowie Details zum Zustand des Objekts, etwa vorhandene Mängel, Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung, und welche Schlüssel übergeben wurden. Damit dient das Protokoll als Beweismittel für den festgehaltenen Zustand und die übergebenen Gegenstände.
Rechtlich ist ein Übergabeprotokoll zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis wird das Anfertigen eines Protokolls jedoch dringend empfohlen. Es schützt beide Seiten vor späteren Unklarheiten oder unbegründeten Forderungen, etwa hinsichtlich eventueller Mängel oder fehlender Schlüssel. Im Streitfall kann das Protokoll entscheidend zur Klärung beitragen.
Im Alltag bietet ein korrekt und vollständig ausgefülltes Übergabeprotokoll rechtliche Sicherheit und klare Nachweismöglichkeiten. Das kann beispielsweise beim Auszug helfen, Streitigkeiten um Renovierungspflichten oder Nebenkosten zu vermeiden. Auch für die Betriebskostenabrechnung und die Feststellung der Übergabeschuld ist das Dokument nützlich.
Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie, Zählerstände sowie Mängel bei Übergabe. Es dient als Beweismittel und schützt vor späteren Unstimmigkeiten oder unberechtigten Forderungen hinsichtlich Schäden oder fehlender Schlüssel.
Ein vollständiges Übergabeprotokoll enthält das Übergabedatum, Angaben zu allen Parteien, aufgelistete Mängel, aktuelle Zählerstände und sämtliche übergebenen Schlüssel. Diese Angaben stellen sicher, dass der Übergabezustand eindeutig nachvollziehbar ist.
Ein Übergabeprotokoll ist rechtlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis dringend empfohlen. Es schafft Transparenz, grenzt Verantwortlichkeiten klar ab und kann im Streitfall gerichtsfest herangezogen werden.
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