Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument in der Immobilienwirtschaft und bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er dient als Transparenz- und Informationsinstrument für Eigentümer, Käufer und Mieter, indem er aufzeigt, wie energieeffizient ein Gebäude tatsächlich ist. Die Vorgaben und Grundlagen für den Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Im Energieausweis werden wichtige Kennzahlen dargestellt, zum Beispiel der Endenergiebedarf oder -verbrauch. Zudem enthält das Dokument Angaben zu energetischen Kennwerten, verwendeten Energieträgern und den wichtigsten baulichen Eigenschaften des Gebäudes. Die Skala reicht von "sehr effizient" bis "wenig effizient" und gibt damit direkte Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale.
Beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes ist das Vorlagepflicht: Es müssen Immobilieninserate einen gültigen Energieausweis ausweisen und spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Für bestimmte Ausnahmen, etwa denkmalgeschützte Gebäude, gelten Sonderregeln.
Weitere Informationen über die gesetzliche Grundlage finden sich im Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz.
Der Energieausweis enthält Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes, darunter Energieverbrauch oder -bedarf, verwendete Energieträger und bauliche Eigenschaften. Er hilft Käufern und Mietern, die Energieeffizienz auf einen Blick zu vergleichen und zukünftige Energiekosten besser einzuschätzen.
Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Bereits bei der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Werte genannt werden, und spätestens bei der Besichtigung muss das Dokument bereitliegen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Gebäudeenergiegesetz.
Ja, für einige Immobilien, etwa denkmalgeschützte Gebäude, können Ausnahmen gelten. In den meisten Fällen ist der Energieausweis aber für Verkäufer und Vermieter Pflicht, um Transparenz und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Details regelt das Gebäudeenergiegesetz.
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