Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 die zentrale rechtliche Grundlage für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland. Mit dem Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden systematisch zu senken, hat das GEG die zuvor geltenden Regelwerke – die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) – zusammengeführt. Für Eigentümer und Verwalter bedeutet dies einheitliche Vorgaben zu Sanierungen, Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Das GEG regelt unter anderem:
Für Eigentümer ist es insbesondere relevant, dass energetische Anforderungen genauestens eingehalten werden müssen – zum Beispiel bei geplanten Modernisierungen. Das Gesetz sieht auch klare Informations- und Nachweispflichten vor: Spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt oder ausgehändigt werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit Bußgeldern geahndet werden.
Das Gebäudeenergiegesetz schafft Rechtssicherheit im Umgang mit energetischen Themen rund um Immobilien. Für Verwaltungen bedeutet das: GEG-Anforderungen wirken sich unmittelbar auf die Betriebskostenabrechnung und die Planung von Modernisierungen aus. Wer ein Gebäude kauft, verkauft oder vermietet, muss über die energetische Qualität und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch einen aktuellen Energieausweis Auskunft geben können.
Das GEG hat die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vollständig abgelöst und zu einem neuen, einheitlichen Bau- und Energierecht zusammengefasst.
Eigentümer müssen sicherstellen, dass Neubauten und Sanierungen den energetischen Mindeststandards des GEG entsprechen. Sie sind verpflichtet, einen gültigen Energieausweis nachzuweisen bzw. vorzulegen, insbesondere bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Für die Immobilienverwaltung bedeutet das GEG, dass energetische Anforderungen und deren Einhaltung Bestandteil jeder Planung und Abrechnung sind. Anforderungen an Sanierungen, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Vorlagepflicht von Energieausweisen müssen aktiv überwacht und umgesetzt werden, um rechtliche und finanzielle Risiken für Eigentümer und Verwalter zu minimieren.
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