Die Nebenkostenabrechnung ist ein zentrales Dokument im Mietverhältnis, das die tatsächlich angefallenen Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums transparent und nachvollziehbar auf die einzelnen Mieter verteilt. Sie bildet die Grundlage für mögliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen und sorgt für eine faire Kostenverteilung entsprechend der tatsächlichen Nutzung.
Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Zu den Pflichtangaben zählen:
Gemäß § 556 BGB muss die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugehen. Für vermietete Eigentumswohnungen ist die Zusammenarbeit mit der Wohnungseigentümergemeinschaft unerlässlich, da häufig nur die Gesamtabrechnung vorliegt, aus der erst die Mieteranteile abgeleitet werden müssen.
Mieter haben das Recht, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen und können innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände erheben. Form- oder Inhaltsfehler können dazu führen, dass Nachforderungen durch den Vermieter unwirksam sind.
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