Gut zu wissen

Hydraulischer Abgleich – Effizient heizen, Energie sparen, Förderung nutzen

20.06.2025
4 Minuten

Was ist ein hydraulischer Abgleich – und was passiert dabei?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Raum im Gebäude genau die Wärmemenge erhält, die er tatsächlich benötigt. Dazu analysiert ein Fachbetrieb die Heizungsanlage und berechnet für jeden Raum:

  • den individuellen Wärmebedarf (abhängig von z. B. Dämmung, Fensterqualität, Raumgröße),
  • die erforderliche Heizwassermenge,
  • die passende Pumpenleistung.

Anschließend werden die Thermostatventile optimal eingestellt. So fließt das Heizwasser effizient durch das System, was eine gleichmäßige Wärmeverteilung ermöglicht. Das Ergebnis: ein komfortables Raumklima bei geringeren Heizkosten und einem effizient arbeitenden Wärmeerzeuger.

Wie lange dauert der Abgleich?

Die Dauer hängt von der Größe der Heizungsanlage und der Anzahl der Heizkörper ab. Als Richtwert gilt:

  • Datenerfassung im Einfamilienhaus: ca. 1,5 Stunden
  • Berechnungen und Auslegung: ca. 4 Stunden
  • Einstellung der Heizkörperventile: ca. 5 Minuten je Heizkörper

Der genaue Ablauf wird individuell mit dem beauftragten Fachbetrieb abgestimmt.

Was kostet ein hydraulischer Abgleich?

Die Kosten sind von mehreren Faktoren abhängig:

  • Größe und Zustand des Gebäudes,
  • Anzahl und Art der Heizkörper,
  • Vorhandensein einer modernen Umwälzpumpe,
  • Regionale Preisunterschiede im Handwerk (Stundensätze).

Daher ist eine pauschale Aussage nicht möglich – ein Angebot vom Fachbetrieb schafft Klarheit.

Wird der hydraulische Abgleich gefördert?

Ja. Die Maßnahme ist über das BAFA im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ förderfähig.

Voraussetzungen für die Basisförderung (15 % Zuschuss):

  • Bestandsgebäude mit max. 5 Wohneinheiten bzw. max. 1.000 m² beheizter Fläche bei Nichtwohngebäuden
  • Heizungsanlage ist mindestens zwei Jahre alt
  • Antragstellung vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb

Bonusförderung (zusätzlich 5 %) möglich:

Wird der hydraulische Abgleich als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) von einer Energieeffizienzexpertin oder einem -experten empfohlen, erhöht sich der Zuschuss auf insgesamt 20 %.

Tipp: Weitere Informationen zu iSFP und BEG EM gibt es direkt beim BAFA.

Wer muss den Abgleich durchführen – und wer darf es?

Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich verpflichtend, wenn ein neues wasserführendes Heizungssystem in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten installiert wird. Ausgenommen sind Wärmepumpen (siehe Hinweis unten).

Durchführen darf den Abgleich ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal, z. B.:

  • Anlagenmechaniker/-innen SHK,
  • Gas- und Wasserinstallateur/-innen,
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/-innen.

Mieterinnen und Mieter wenden sich bei Fragen am besten an die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft.

Wann lohnt sich ein hydraulischer Abgleich?

Ein Abgleich ist sinnvoll, wenn:

  • einzelne Heizkörper nicht richtig warm werden,
  • Heizkörper Geräusche machen (z. B. Rauschen, Gluckern, Pfeifen),
  • Räume ungleichmäßig beheizt werden,
  • Heizkörper zu heiß sind, obwohl sie nur leicht aufgedreht sind – oder umgekehrt,
  • bauliche Veränderungen (z. B. neue Fenster, Dämmung) vorgenommen wurden.

Hinweis: Idealerweise sollte der Abgleich nach baulichen Veränderungen erfolgen, um langfristige Ergebnisse zu erzielen.

Technischer Hintergrund

In einem gut eingestellten Heizsystem zirkuliert das Heizwasser gleichmäßig: Es fließt warm in alle Räume und kehrt abgekühlt zum Heizkessel zurück.
Ohne Abgleich: Manche Heizkörper erhalten zu viel Wasser und werden überheizt, andere bleiben kalt – trotz aufgedrehtem Thermostat.

Hinweis zu Wärmepumpen

Für Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut wurden, gilt:
Nach einer vollständigen Heizperiode – spätestens aber nach zwei Jahren – ist eine Betriebsprüfung inkl. hydraulischem Abgleich durchzuführen. Ausgenommen sind Warmwasser- sowie Luft-Luft-Wärmepumpen.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
Mehr zu Ihrer Person finden Sie hier.

Zur Artikel Übersicht

Lassen Sie uns in Kontakt bleiben.

Jetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.