Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Raum im Gebäude genau die Wärmemenge erhält, die er tatsächlich benötigt. Dazu analysiert ein Fachbetrieb die Heizungsanlage und berechnet für jeden Raum:
Anschließend werden die Thermostatventile optimal eingestellt. So fließt das Heizwasser effizient durch das System, was eine gleichmäßige Wärmeverteilung ermöglicht. Das Ergebnis: ein komfortables Raumklima bei geringeren Heizkosten und einem effizient arbeitenden Wärmeerzeuger.
Wie lange dauert der Abgleich?
Die Dauer hängt von der Größe der Heizungsanlage und der Anzahl der Heizkörper ab. Als Richtwert gilt:
Der genaue Ablauf wird individuell mit dem beauftragten Fachbetrieb abgestimmt.
Die Kosten sind von mehreren Faktoren abhängig:
Daher ist eine pauschale Aussage nicht möglich – ein Angebot vom Fachbetrieb schafft Klarheit.
Ja. Die Maßnahme ist über das BAFA im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ förderfähig.
Voraussetzungen für die Basisförderung (15 % Zuschuss):
Bonusförderung (zusätzlich 5 %) möglich:
Wird der hydraulische Abgleich als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) von einer Energieeffizienzexpertin oder einem -experten empfohlen, erhöht sich der Zuschuss auf insgesamt 20 %.
Tipp: Weitere Informationen zu iSFP und BEG EM gibt es direkt beim BAFA.
Seit dem 1. Oktober 2024 ist der hydraulische Abgleich verpflichtend, wenn ein neues wasserführendes Heizungssystem in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten installiert wird. Ausgenommen sind Wärmepumpen (siehe Hinweis unten).
Durchführen darf den Abgleich ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal, z. B.:
Mieterinnen und Mieter wenden sich bei Fragen am besten an die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft.
Ein Abgleich ist sinnvoll, wenn:
Hinweis: Idealerweise sollte der Abgleich nach baulichen Veränderungen erfolgen, um langfristige Ergebnisse zu erzielen.
In einem gut eingestellten Heizsystem zirkuliert das Heizwasser gleichmäßig: Es fließt warm in alle Räume und kehrt abgekühlt zum Heizkessel zurück.
Ohne Abgleich: Manche Heizkörper erhalten zu viel Wasser und werden überheizt, andere bleiben kalt – trotz aufgedrehtem Thermostat.
Für Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut wurden, gilt:
Nach einer vollständigen Heizperiode – spätestens aber nach zwei Jahren – ist eine Betriebsprüfung inkl. hydraulischem Abgleich durchzuführen. Ausgenommen sind Warmwasser- sowie Luft-Luft-Wärmepumpen.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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