Branchenwissen

Jahreswechsel in der Immobilienverwaltung: Das müssen Sie vor dem 31.12.2025 unbedingt erledigen

Fachwissen
Praktische Tipps
WEG
04.12.2025
5 Minuten
Inhaltsübersicht

Das Jahresende stellt Immobilienverwalter traditionell vor vielfältige Herausforderungen: Jahresabrechnungen müssen vorbereitet, Buchhaltungskonten bereinigt und offene Posten geklärt werden. Doch das Jahr 2025 bringt eine zusätzliche, besonders kritische Dimension mit sich: Am 31. Dezember 2025 endet die gesetzliche Nachtragsobliegenheit im Grundbuch unwiderruflich. Dieser Stichtag hat weitreichende rechtliche Konsequenzen für Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwalter.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie noch vor dem Jahreswechsel ergreifen müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Ihre Verwaltungen optimal für das neue Jahr aufzustellen. Dabei liegt der Fokus auf zwei zentralen Bereichen: den grundbuchrechtlichen Anforderungen und den buchhaltungstechnischen Jahresendaufgaben.

Die Nachtragsobliegenheit im Grundbuch: Eine unwiderrufliche Frist

Was bedeutet die gesetzliche Nachtragsobliegenheit?

Mit der WEG-Reform 2020 wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die es Wohnungseigentümergemeinschaften ermöglichte, bestimmte Vereinbarungen und Beschlüsse nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen. Diese Übergangsphase endet nun am 31. Dezember 2025 – und zwar endgültig. Nach diesem Stichtag verlieren nicht eingetragene Vereinbarungen ihre Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern.

Welche Bereiche sind betroffen?

Besonders kritisch sind folgende Regelungen, die einer Grundbucheintragung bedürfen:

Veräußerungsbeschränkungen: Vereinbarungen, die etwa die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft bei einem Verkauf vorsehen, müssen im Grundbuch dokumentiert sein. Ein bloßer Verweis auf die Teilungserklärung reicht nicht aus.

Erwerberhaftung für Hausgeldrückstände: Die Regelung nach § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG, wonach ein Erwerber für rückständige Hausgeldschulden seines Vorgängers haftet, muss explizit und vollständig im Grundbuch eingetragen sein. Dies ist das mit Abstand größte Risiko im Kontext der Nachtragsobliegenheit.

Öffnungsklauselbeschlüsse: Beschlüsse, die auf nicht gesetzlich vorgesehenen Öffnungsklauseln basieren, verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht bis zum Stichtag ins Grundbuch eingetragen werden.

Erwerberhaftung – Das zentrale Haftungsrisiko

Die Erwerberhaftung für Hausgeldrückstände stellt das bedeutendste rechtliche Risiko dar. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG kann eine Eigentümergemeinschaft vereinbaren, dass ein Erwerber für rückständige Hausgeldschulden seines Rechtsvorgängers haftet. Diese Vereinbarung entfaltet aber nur dann Wirkung gegenüber dem Erwerber, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist.

Die Konsequenzen fehlender Eintragung

Wenn die Erwerberhaftung nicht oder nicht vollständig im Grundbuch eingetragen ist, passiert Folgendes:

  • Die Rechtsnachfolgerklausel wird unwirksam
  • Die Eigentümergemeinschaft bleibt auf den Hausgeldrückständen des Veräußerers sitzen
  • Es besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für den Verwalter, der diese Prüfung versäumt hat

Ein bloßer Verweis auf die Teilungserklärung ist ausdrücklich nicht ausreichend! Die Erwerberhaftung muss explizit und wörtlich im Grundbuch eingetragen sein. Dies wird in der Praxis häufig übersehen und kann zu erheblichen finanziellen Verlusten für die Gemeinschaft führen.

Persönliche Haftung des Verwalters

Verwalter, die ihre Prüfpflichten vernachlässigen und nicht rechtzeitig auf notwendige Grundbuchnachträge hinweisen, können persönlich haftbar gemacht werden. Die ordnungsgemäße Prüfung der Teilungserklärungen und des Grundbuchstands gehört zu den Kernpflichten eines gewissenhaften Verwalters. Eine Versäumnis der Frist zum 31.12.2025 kann daher weitreichende persönliche Konsequenzen haben.

Prüfkatalog: So gehen Sie systematisch vor

Um sicherzustellen, dass alle relevanten Vereinbarungen rechtzeitig ins Grundbuch eingetragen werden, empfiehlt sich eine systematische Prüfung aller verwalteten Teilungserklärungen anhand folgender Checkliste:

  1. Veräußerungsbeschränkungen prüfen: Sind alle Beschränkungen korrekt dokumentiert und im Grundbuch eingetragen? Gibt es Zustimmungsvorbehalte, die der Eintragung bedürfen?
  1. Rechtsnachfolgerklauseln vollständig prüfen: Insbesondere die Erwerberhaftung muss explizit im Grundbuch vermerkt sein. Ein Verweis reicht nicht aus.
  1. Regelungen zu Lasten und Kosten überprüfen: Sind besondere Kostenverteilungsregelungen im Grundbuch dokumentiert?
  1. Erwerberhaftung im Grundbuch verifizieren: Dies ist der wichtigste Punkt! Prüfen Sie jeden einzelnen Grundbuchauszug darauf, ob die Erwerberhaftung vollständig und wörtlich eingetragen ist.
  1. Öffnungsklauseln auf Status prüfen: Handelt es sich um gesetzlich basierte Öffnungsklauseln oder nicht? Sind Nachträge erforderlich?
  1. Bestehende Nachträge dokumentieren: Wurde bereits ein Nachtrag vorgenommen? Falls ja, ist dieser vollständig und korrekt?

Zeitfaktor nicht unterschätzen

Ein wichtiger Hinweis: Grundbuchnachträge erfordern Zeit. Die Beauftragung eines Notars, die Kommunikation mit den Eigentümern, die Einholung notwendiger Zustimmungen und schließlich die Bearbeitung durch das Grundbuchamt – all dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wer jetzt noch nicht tätig geworden ist, muss unverzüglich handeln, um die Frist einzuhalten.

Öffnungsklauselbeschlüsse: Auch hier Handlungsbedarf

Neben der Erwerberhaftung betrifft die Nachtragsobliegenheit auch Öffnungsklauselbeschlüsse, die auf nicht gesetzlich vorgesehenen Öffnungsklauseln basieren. Auch hier gilt: Die Frist endet am 31. Dezember 2025.

Was bedeutet das konkret? Beschlüsse, die nach dem Stichtag gefasst werden, sind zwar grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings können sie ohne Grundbuchnachtrag möglicherweise nicht wirksam gegenüber Rechtsnachfolgern sein. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist ein Nachtrag auch hier dringend empfehlenswert.

Jahresendaufgaben in der Buchhaltung: Mehr als nur Routine

Neben den grundbuchrechtlichen Fristen stehen zum Jahresende die klassischen Aufgaben der Buchhaltungsbereinigung an. Diese sollten nicht unterschätzt werden, denn eine sorgfältige Vorbereitung ist die Grundlage für fehlerfreie Jahresabrechnungen und einen reibungslosen Start ins neue Verwaltungsjahr.

Rücklagen und Liquiditätsprüfung

Eine der wichtigsten Aufgaben zum Jahresende ist die Überprüfung der Rücklagengelder:

  • Anlagestatus überprüfen: Sind alle Rücklagengelder ordnungsgemäß und im Einklang mit den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft angelegt?
  • Liquidität sicherstellen: Ist ausreichend Liquidität für anstehende Ausgaben im neuen Jahr gewährleistet? Gerade bei größeren geplanten Instandhaltungsmaßnahmen ist dies essentiell.
  • Zinserträge dokumentieren: Wurden alle Zinserträge korrekt verbucht und den entsprechenden Konten zugeordnet?

Eine sorgfältige Prüfung der Rücklagen ist essentiell für die finanzielle Stabilität der Eigentümergemeinschaft und gehört zu den Kernaufgaben einer gewissenhaften Verwaltung.

Mahnwesen und offene Posten

Das Jahresende ist der ideale Zeitpunkt, um das Mahnwesen auf den aktuellen Stand zu bringen:

  • Offene Vorschüsse prüfen: Systematische Überprüfung aller offenen Forderungen
  • Säumige Eigentümer anschreiben: Nochmalige Kontaktaufnahme vor dem Jahresabschluss
  • Weiterbelastungen kontrollieren: Wurden alle Weiterbelastungen korrekt geprüft und gegebenenfalls gemahnt?
  • Rechtliche Durchsetzung vorbereiten: Bei hartnäckigen Fällen die Übergabe an den Rechtsanwalt vorbereiten und dokumentieren

Ein konsequentes Mahnwesen verhindert, dass sich offene Forderungen über Jahre ansammeln und zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Gemeinschaft werden.

Zahlungsströme und Abrechnungsvorbereitung

Eine gründliche Prüfung aller Zahlungsströme ist vor dem Jahreswechsel unerlässlich:

Durchlaufende Posten identifizieren: Alle durchlaufenden Posten müssen korrekt zugeordnet werden. Gegebenenfalls sind Dritte anzuschreiben, um Klärungen herbeizuführen.

Abgrenzungen aus dem Vorjahr prüfen: Wurden alle Abgrenzungen korrekt aufgelöst? Sind neue Abgrenzungen für das laufende Jahr erforderlich?

Forderungen und Verbindlichkeiten abgleichen: Ein vollständiger Abgleich verhindert Fehler im Jahresabschluss.

Versorgerabrechnungen vorbereiten: Zählerlisten vorbereiten, Ablesungen koordinieren und sicherstellen, dass alle Versorgerabrechnungen rechtzeitig vorliegen.

Versicherungserstattungen überprüfen: Offene Erstattungen von Versicherungen müssen identifiziert und nachverfolgt werden. Besondere Vorsicht ist bei Rechnungen von Versicherungsschäden geboten – hier ist eine genaue Zuordnung wichtig.

Doppelzahlungen identifizieren: Wurden versehentlich Rechnungen doppelt bezahlt? Diese müssen korrigiert und gegebenenfalls Dritte angeschrieben werden.

Eingangsrechnungen prüfen: Sind alle Eingangsrechnungen verbucht? Wurden Skonti genutzt? Gibt es noch offene Bestellungen oder Lieferungen?

Wiederkehrende Leistungen kontrollieren

Eine systematische Kontrolle aller wiederkehrenden Leistungen und Daueraufträge ist zum Jahresende besonders wichtig:

  • Wartungsverträge: Vollständigkeit und korrekte Abrechnung prüfen
  • Versicherungen: Alle Versicherungspolicen und Zahlungen kontrollieren
  • Dienstleistungen: Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Aufzugswartung etc. – wurden alle Leistungen erbracht und korrekt abgerechnet?

Wichtige Prüfpunkte:

  • Jahresverträge auf Vollständigkeit prüfen
  • Preiserhöhungen und Indexierungen beachten
  • Abrechnungszeitraum mit Vertragslaufzeit abgleichen
  • Sonderzahlungen oder Jahresboni berücksichtigen

Typische Fehler vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Versäumnisse, die zu Problemen führen:

Grundbuchfristen ignorieren: Die Frist zum 31.12.2025 ist absolut und kann nicht verlängert werden. Versäumnisse führen zu dauerhaftem Rechtsverlust und können erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Verspätete Buchhaltungsbereinigung: Wer die Buchhaltung erst im Januar bereinigt, riskiert Fehler, die dann nicht mehr aus der Jahresabrechnung herauszubekommen sind.

Fehlende Dokumentation: Alle getroffenen Maßnahmen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dies gilt sowohl für die grundbuchrechtlichen Prüfungen als auch für die buchhaltungstechnischen Arbeiten.

Praktische Handlungsempfehlungen: Ihr Fahrplan für die nächsten Wochen

Um die verbleibende Zeit optimal zu nutzen, empfehlen wir folgendes strukturiertes Vorgehen:

Sofortmaßnahmen (bis Mitte Dezember)

  1. Grundbuchprüfung durchführen: Alle Teilungserklärungen und Grundbuchauszüge systematisch prüfen
  2. Priorisierung: Verwaltungen mit fehlender Erwerberhaftung im Grundbuch haben absolute Priorität
  3. Notarkontakt aufnehmen: Bei identifiziertem Handlungsbedarf unverzüglich Notar beauftragen
  4. Eigentümer informieren: Transparente Kommunikation über notwendige Schritte und Kosten

Buchhaltungsaufgaben (bis 20. Dezember)

  1. Offene Posten bearbeiten: Systematische Durchsicht und Klärung aller offenen Forderungen
  2. Zahlungsströme prüfen: Vollständiger Abgleich aller Ein- und Ausgänge
  3. Verträge kontrollieren: Alle wiederkehrenden Leistungen auf Vollständigkeit prüfen
  4. Rücklagen überprüfen: Anlage und Liquidität kontrollieren

Abschlussarbeiten (bis 31. Dezember)

  1. Letzte Buchungen vornehmen: Alle noch ausstehenden Buchungsvorgänge abschließen
  2. Kontenabstimmung: Sämtliche Konten müssen abgestimmt und bereinigt sein
  3. Grundbuchnachträge verfolgen: Status bei Notar und Grundbuchamt abfragen
  4. Jahresabschlussvorbereitung: Alle Unterlagen für die Erstellung der Jahresabrechnungen zusammenstellen

Fazit

Der Jahreswechsel 2025/2026 ist für Immobilienverwalter von besonderer Bedeutung. Die unwiderruflich endende Nachtragsobliegenheit im Grundbuch am 31. Dezember 2025 erfordert unverzügliches Handeln. Insbesondere die Erwerberhaftung für Hausgeldrückstände muss explizit im Grundbuch eingetragen sein – andernfalls drohen erhebliche finanzielle Verluste für die Eigentümergemeinschaft und Haftungsrisiken für den Verwalter.

Parallel dazu stehen die klassischen Jahresendaufgaben in der Buchhaltung an: Rücklagenprüfung, Mahnwesen, Zahlungsabgleich und die Vorbereitung der Jahresabrechnungen. Nur wer diese Aufgaben systematisch und rechtzeitig angeht, kann einen reibungslosen Start ins neue Verwaltungsjahr gewährleisten.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Frist für Grundbuchnachträge endet am 31.12.2025 unwiderruflich
  • Die Erwerberhaftung ist das größte Risiko und muss explizit im Grundbuch stehen
  • Systematische Prüfung aller Teilungserklärungen ist unerlässlich
  • Buchhaltungsbereinigung sollte noch im Dezember abgeschlossen sein
  • Rechtzeitige Planung verhindert Fehler im Jahresabschluss
  • Moderne Software unterstützt bei der effizienten Abwicklung

Mit einem klaren Prüfplan und strukturiertem Vorgehen meistern Sie die Herausforderungen des Jahreswechsels und legen den Grundstein für ein erfolgreiches neues Verwaltungsjahr.

Digitalisierung als Erfolgsfaktor

Moderne Verwaltungssoftware wie SCALARA kann viele der beschriebenen Aufgaben erheblich erleichtern. Automatisierte Mahnläufe, integrierte Zahlungsabgleiche und strukturierte Checklisten helfen dabei, auch unter Zeitdruck den Überblick zu behalten und keine wichtigen Fristen zu versäumen.

Insbesondere das Buchhaltungsmodul von SCALARA bietet umfassende Funktionen zur Jahresendvorbereitung: Von der automatischen Erkennung durchlaufender Posten über die systematische Verwaltung von Abgrenzungen bis hin zur Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabrechnungen. Die Integration aller verwaltungsrelevanten Prozesse in einer Software reduziert Fehlerquellen und spart wertvolle Zeit.

Software entdecken
Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
Mehr zu Ihrer Person finden Sie hier.

Mehr von Astrid Schultheis
Zur Artikel Übersicht