Beschlussfähigkeit

Beschlussfähigkeit: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Die Beschlussfähigkeit ist ein zentrales Kriterium in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie entscheidet darüber, ob die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse rechtlich wirksam sind. Traditionell hing die Beschlussfähigkeit davon ab, dass ein bestimmter Prozentsatz der Miteigentumsanteile vertreten war. Mit der WEG-Reform 2020 hat sich dies grundlegend geändert.

Bedeutung der Beschlussfähigkeit seit 2020

Gemäß § 25 WEG ist nun jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Eigentümer beschlussfähig. Das soll die Handlungsfähigkeit auch bei geringem Interesse oder kurzfristigen Absagen sicherstellen und die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums praktikabler gestalten.

Formale Anforderungen bleiben essenziell

Die neue Regelung ersetzt nicht die Pflicht zur ordnungsgemäßen Einladung und Durchführung der Versammlung. Nur wenn diese Rahmenbedingungen stimmen, gilt die Beschlussfähigkeit automatisch. Wurde die Einladung fehlerhaft zugestellt oder formelle Vorgaben zur Versammlungsleitung missachtet, kann die Gültigkeit gefasster Beschlüsse auch weiterhin über Anfechtungsklage angegriffen werden.

Praxisfolgen für Eigentümer und Verwalter

  • Auch bei geringer Teilnehmerzahl entstehen verbindliche Beschlüsse.
  • Verwalter müssen auf exakte Dokumentation und korrekte Einladungen achten.
  • Eigentümer haben ein gestärktes Mitspracherecht – Nichtteilnahme führt nicht zum Ausfall der Beschlussfähigkeit.

Die klare Gesetzeslage modernisiert die Abläufe in der WEG-Verwaltung erheblich und sorgt für mehr Rechtssicherheit.

FAQ

Wann gilt eine Eigentümerversammlung als beschlussfähig?

Seit der WEG-Reform 2020 gilt jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung automatisch als beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer. Wesentlich sind die richtige Einladung und Einhaltung der formalen Vorgaben.

Was passiert, wenn die Einladung zur Versammlung fehlerhaft ist?

Liegt ein Einladungsfehler vor, ist die gesamte Versammlung und damit auch ihre Beschlussfähigkeit fraglich. Betroffene Beschlüsse können mit einer Anfechtungsklage aufgehoben werden, selbst wenn formal ausreichend Eigentümer anwesend waren.

Welche Auswirkungen hat die neue Beschlussfähigkeit auf die Eigentümer?

Auch wenn nur wenige Eigentümer zur Versammlung erscheinen, können verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Daher ist es wichtiger denn je, an Versammlungen teilzunehmen, um mitzubestimmen. Die Anwesenheitspflicht wurde faktisch abgeschafft, aber Mitbestimmungsrechte bleiben nur durch Teilnahme wahrnehmbar.

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