Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum in Deutschland. Es regelt umfassend, wie das Eigentum an Wohnungen und am gemeinschaftlichen Eigentum aufgeteilt, verwaltet und genutzt wird. Das WEG legt genau fest, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Wohnungseigentümer haben und wie sie als Gemeinschaft agieren.
Das Wohnungseigentumsgesetz ist der rechtliche Maßstab für alle Themen rund um Eigentumswohnungen. Es unterscheidet zwischen Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder Räumen und dem Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gemeinsam gehört. Die genaue Aufteilung regelt meist die Teilungserklärung.
Das WEG bestimmt die Organisation und Verwaltung der Eigentümergemeinschaft. Beschlüsse zu laufender Verwaltung, Instandhaltungsmaßnahmen oder Änderungen am Gemeinschaftseigentum werden auf der Eigentümerversammlung gefasst. Wichtig sind dabei die Regelungen zur Beschlussfähigkeit, zur Dokumentation im Beschlussprotokoll und in der Beschlusssammlung. Zudem ist festgelegt, wie der Verwalter bestellt und kontrolliert wird.
Das Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht und vereinheitlicht damit die Verwaltung von Eigentumswohnungen sowie die Interessenvertretung innerhalb der Gemeinschaft.
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