Verwalter

Verwalter: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Der Verwalter ist eine zentrale Instanz innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln, die offiziell von den Eigentümern bestellt wird. Die Hauptaufgabe des Verwalters besteht darin, die laufenden Verwaltungsaufgaben zu übernehmen und die Interessen der Gemeinschaft effizient zu vertreten.

Aufgaben und Pflichten des Verwalters

Zu den typischen Aufgaben des Verwalters gehören:

  • Umsetzung von gefassten Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Erstellung und Vorlage der Jahresabrechnung und Verwaltung des Hausgelds
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft nach außen, z.B. gegenüber Behörden oder Dienstleistern
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Abschluss und Überwachung von Wartungs-, Reparatur- und Dienstleistungsverträgen

Die Aufgaben sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und können durch einen Verwaltervertrag ergänzt oder konkretisiert werden.

Bestellung und Kontrolle des Verwalters

Die Bestellung des Verwalters erfolgt in der Regel durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung. Dabei ist es unerlässlich, einen erfahrenen und kompetenten Kandidaten auszuwählen, da von der Qualität der Verwaltung maßgeblich Werterhalt und Funktionstüchtigkeit der Immobilie abhängen.

Die Kontrolle über den Verwalter wird durch die regelmäßige Prüfung der Abrechnungen, Protokolle und die Möglichkeit zur jederzeitigen Abberufung sichergestellt. Zudem steht den Eigentümern ein Beirat unterstützend und kontrollierend zur Seite.

Rechtliche Grundlagen und Vertragsverhältnis

Die Rechtsbeziehung zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter wird durch das Wohnungseigentumsgesetz sowie durch den Verwaltervertrag bestimmt. Dieser Vertrag konkretisiert Rechte, Pflichten, Vergütung und Laufzeit der Verwaltertätigkeit. Rechtskonforme und transparente Verwaltung sind entscheidend für eine gut funktionierende Gemeinschaft.

FAQ

Welche Hauptaufgaben erfüllt ein Verwalter in einer WEG?

Ein Verwalter übernimmt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zentrale Aufgaben wie die Durchführung von Beschlüssen, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Organisation der Eigentümerversammlung, das Management von Dienstleistern sowie die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Ziel ist eine rechtskonforme und effiziente Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Wer entscheidet über die Bestellung oder Abberufung des Verwalters?

Über Bestellung und Abberufung eines Verwalters entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung. Damit liegt die Kontrolle über die Verwaltung in den Händen der Eigentümer. Ergänzend kann der Beirat die Kontrolle und Beratung unterstützen.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Aufgaben und Pflichten des Verwalters?

Die Aufgaben und Pflichten des Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Weitere Details bezüglich Rechte, Vergütung und Vertragsdauer werden meist im Verwaltervertrag vereinbart. Damit ist die Rechtskonformität und Transparenz der Verwaltung für alle Eigentümer nachvollziehbar geregelt.

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