Der Verwalter ist eine zentrale Instanz innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche als auch um eine juristische Person handeln, die offiziell von den Eigentümern bestellt wird. Die Hauptaufgabe des Verwalters besteht darin, die laufenden Verwaltungsaufgaben zu übernehmen und die Interessen der Gemeinschaft effizient zu vertreten.
Zu den typischen Aufgaben des Verwalters gehören:
Die Aufgaben sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und können durch einen Verwaltervertrag ergänzt oder konkretisiert werden.
Die Bestellung des Verwalters erfolgt in der Regel durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung. Dabei ist es unerlässlich, einen erfahrenen und kompetenten Kandidaten auszuwählen, da von der Qualität der Verwaltung maßgeblich Werterhalt und Funktionstüchtigkeit der Immobilie abhängen.
Die Kontrolle über den Verwalter wird durch die regelmäßige Prüfung der Abrechnungen, Protokolle und die Möglichkeit zur jederzeitigen Abberufung sichergestellt. Zudem steht den Eigentümern ein Beirat unterstützend und kontrollierend zur Seite.
Die Rechtsbeziehung zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter wird durch das Wohnungseigentumsgesetz sowie durch den Verwaltervertrag bestimmt. Dieser Vertrag konkretisiert Rechte, Pflichten, Vergütung und Laufzeit der Verwaltertätigkeit. Rechtskonforme und transparente Verwaltung sind entscheidend für eine gut funktionierende Gemeinschaft.
Ein Verwalter übernimmt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zentrale Aufgaben wie die Durchführung von Beschlüssen, die Erstellung der Jahresabrechnung, die Organisation der Eigentümerversammlung, das Management von Dienstleistern sowie die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Ziel ist eine rechtskonforme und effiziente Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Über Bestellung und Abberufung eines Verwalters entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss auf der Eigentümerversammlung. Damit liegt die Kontrolle über die Verwaltung in den Händen der Eigentümer. Ergänzend kann der Beirat die Kontrolle und Beratung unterstützen.
Die Aufgaben und Pflichten des Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Weitere Details bezüglich Rechte, Vergütung und Vertragsdauer werden meist im Verwaltervertrag vereinbart. Damit ist die Rechtskonformität und Transparenz der Verwaltung für alle Eigentümer nachvollziehbar geregelt.
Jetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.