Das Hausgeld ist ein zentraler Begriff im Wohnungseigentumsrecht und betrifft alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es handelt sich um eine monatliche Vorauszahlung, die jeder Eigentümer leisten muss. Mit dem Hausgeld werden laufende Kosten wie Instandhaltung, gegebenenfalls Instandhaltungsrücklagen, Betriebskosten und Verwaltungsaufwendungen finanziert. Die Höhe und Verteilung ergeben sich aus dem jährlich aufgestellten Wirtschaftsplan, der von der Gemeinschaft beschlossen wird. Fehlt eine rechtzeitige Zahlung, kann dies die Liquidität der gesamten Gemeinschaft gefährden, da Verpflichtungen gegenüber Dienstleistern oder Handwerkern bestehen bleiben. In der Praxis werden rückständige Hausgeldzahlungen daher konsequent mittels Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung eingefordert, um die Zahlungsfähigkeit der WEG sicherzustellen.
Die Berechnung des Hausgelds basiert auf den im Wirtschaftsplan dafür kalkulierten Ausgaben. Dabei werden unter anderem folgende Posten berücksichtigt:
Der auf den einzelnen Eigentümer entfallende Anteil richtet sich nach dem Verteilungsschlüssel, meistens dem jeweiligen Miteigentumsanteil.
Hausgeld ist die Zahlung an die WEG zur Deckung aller gemeinschaftlichen Kosten, während Betriebskosten in der Regel die auf Mieter umlegbaren Kosten darstellen. Für selbstnutzende Eigentümer bleibt die Unterscheidung intern, bei vermieteten Wohnungen können Betriebskosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden.
Ausbleibende Hausgeldzahlungen beeinträchtigen die Gesamtliquidität und können die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft gefährden. Die WEG ist daher verpflichtet, säumige Beiträge zügig einzufordern, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden.
Das Hausgeld deckt sämtliche gemeinschaftliche Kosten einer WEG ab – dazu gehören laufende Betriebs- und Energiekosten, Ausgaben für Instandhaltung und Rücklagen, Verwalterhonorare und Versicherungen. Die genauen Posten sind im jeweiligen Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft festgelegt.
Die Höhe des Hausgeldes ergibt sich aus dem von der WEG beschlossenen Wirtschaftsplan. Die Verteilung auf die einzelnen Eigentümer richtet sich nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel, meist dem Miteigentumsanteil. So trägt jeder anteilig die Kosten, die auf seine Einheit entfallen.
Bleibt eine Hausgeldzahlung aus, kann das die Liquidität der Gemeinschaft gefährden. In solchen Fällen werden ausstehende Beträge in der Regel durch Mahnungen, gerichtliche Schritte und notfalls eine Zwangsvollstreckung eingefordert, um den finanziellen Verpflichtungen der WEG weiterhin nachkommen zu können.
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