Wirtschaftsplan

Wirtschaftsplan: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Der Wirtschaftsplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument in der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er benennt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die im kommenden Kalenderjahr auf die Gemeinschaft zukommen. Dabei beruht der Wirtschaftsplan auf § 28 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und stellt die verbindliche Kalkulationsgrundlage für alle Eigentümergemeinschaften dar.

Funktion und Inhalt des Wirtschaftsplans

Im Wirtschaftsplan werden sämtliche zu erwartenden Kosten, wie Betriebskosten, Instandhaltungsrücklagen, Verwaltungskosten sowie Rücklagen für größere Maßnahmen aufgeführt. Basierend auf dieser Übersicht legt der Verwalter für jeden einzelnen Eigentümer die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen fest. Diese Zahlungen sichern die Liquidität der Gemeinschaft und vermeiden Nachzahlungen am Jahresende.

Beschluss und Gültigkeit

Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter erstellt und der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Erst mit dem mehrheitlichen Beschluss wird der Wirtschaftsplan rechtskräftig und verpflichtet alle Eigentümer zur Zahlung der darin festgelegten Vorschüsse. Änderungen können durch einen neuen Beschluss vorgenommen werden.

Bedeutung für Eigentümer und Verwaltung

  • Der Wirtschaftsplan schafft Planungssicherheit bezüglich der zu erwartenden Hauskosten.
  • Er hilft bei der Abrechnung der tatsächlichen Ausgaben am Jahresende.
  • Ein gut aufgestellter Wirtschaftsplan schützt vor finanziellen Engpässen und ungeplanten Nachschüssen.

FAQ

Was ist der Zweck eines Wirtschaftsplans in der WEG?

Der Wirtschaftsplan prognostiziert die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft für das nächste Jahr. Er dient als Grundlage für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen und sichert die laufende Finanzierung aller gemeinschaftlichen Kosten, wodurch eine stabile Bewirtschaftung der Immobilie gewährleistet wird.

Wie wird der Wirtschaftsplan in Kraft gesetzt?

Der Verwalter erstellt den Wirtschaftsplan und legt ihn der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vor. Erst nach mehrheitlicher Zustimmung ist der Plan verbindlich und verpflichtet alle Eigentümer zu den festgelegten Vorschusszahlungen. Änderungen am Wirtschaftsplan können nur durch erneuten Beschluss erfolgen.

Welche Kostenarten sind typischerweise im Wirtschaftsplan enthalten?

Im Wirtschaftsplan werden alle voraussichtlichen Kosten für das kommende Jahr berücksichtigt. Dazu zählen Betriebskosten, Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten sowie erforderliche Rücklagen für größere Projekte. Die genaue Auflistung sorgt für Übersicht und Planungssicherheit innerhalb der Gemeinschaft.

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