Betriebskosten sind die fortlaufenden Ausgaben, die durch die Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen. Dazu zählen insbesondere Kosten für Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste und weitere laufende Leistungen. Der Begriff wird im deutschen Mietrecht durch § 556 Abs. 1 BGB sowie die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert und grenzt die umlagefähigen Kostenarten klar ab.
Betriebskosten gehen weit über die gängigen Nebenkosten hinaus. Dazu gehören beispielsweise:
Nicht dazu zählen Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung – diese sind Instandhaltungskosten und dürfen Mietern nicht als Betriebskosten berechnet werden.
In Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt die Verteilung der Betriebskosten in der Regel nach dem im Teilungserklärung vereinbarten Umlageschlüssel, meist nach Miteigentumsanteilen. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein, häufig als jährliche Betriebskostenabrechnung. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Kosten auf die einzelnen Eigentümer oder Mieter umgelegt und mit bereits geleisteten Vorschüssen verrechnet.
Die genaue Kenntnis und korrekte Verteilung der Betriebskosten trägt maßgeblich zur Fairness und Rechtssicherheit in Mehrparteienhäusern bei. Eigentümer und Verwalter sollten die einzelnen Kostenpositionen stets sauber dokumentieren und regelmäßig auf Veränderungen achten, um Streitigkeiten zu vermeiden sowie den Verteilerschlüssel aktuell zu halten. Eine effiziente Verwaltung der Betriebskosten ist wichtiger Bestandteil der Objektverwaltung.
Zu den Betriebskosten gehören alle regelmäßig anfallenden Ausgaben, die durch den laufenden Betrieb einer Immobilie entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeister-, Reinigungs- und Gartenpflegekosten sowie öffentliche Abgaben wie Straßenreinigung und Versicherungen. Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung zählen nicht zu den Betriebskosten.
In Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Betriebskosten in der Regel nach dem im Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung festgelegten Verteilungsschlüssel, meist anhand der Miteigentumsanteile, auf die einzelnen Eigentümer verteilt. Diese Verteilung sorgt für eine nachvollziehbare und rechtssichere Umlage der Kosten. Grundlage ist stets die Betriebskostenabrechnung.
Eine korrekte und transparente Betriebskostenabrechnung stellt sicher, dass alle Eigentümer oder Mieter fair an den tatsächlich entstandenen Kosten beteiligt werden. Sie beugt Unstimmigkeiten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft vor und ist rechtlich vorgeschrieben. Besonders wichtig sind nachvollziehbare Angaben zu allen Kostenpositionen sowie der Abgleich mit bereits geleisteten Vorschüssen.
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