Ein Vorschuss im Kontext der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezeichnet die regelmäßigen, meist monatlichen Zahlungen der einzelnen Eigentümer auf Grundlage des jeweils gültigen Wirtschaftsplans. Der Vorschuss dient dazu, die laufenden Gemeinschaftskosten wie Betriebskosten, Instandhaltung sowie die Auffüllung der Erhaltungsrücklage zu finanzieren.
Die Höhe der Vorschüsse wird auf Basis des Wirtschaftsplans errechnet und in der Regel auf der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Eigentümer zahlen die Beträge monatlich an die Gemeinschaft, damit notwendige Ausgaben gedeckt werden können, ohne dass permanente Einzelabrechnungen oder Nachzahlungen erforderlich sind.
Durch die Vorauszahlungen ist sichergestellt, dass die Gemeinschaft stets liquide ist und ihre Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen kann.
Ein Vorschuss ist die monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Mit diesen Beiträgen werden laufende Kosten wie Betriebskosten, Instandhaltung sowie die Erhaltungsrücklage finanziert, sodass größere Nachzahlungen vermieden werden.
Die Höhe der Vorschüsse wird im Wirtschaftsplan berechnet und in der Regel auf der Eigentümerversammlung beschlossen. Maßgeblich sind die zu erwartenden Ausgaben für das kommende Jahr und der individuelle Kostenanteil des einzelnen Eigentümers.
Vorschüsse sorgen für eine stetige Liquidität der Gemeinschaft, ermöglichen eine bessere Kostenplanung und minimieren das Risiko plötzlicher Sonderzahlungen oder Nachschüsse. Dadurch werden Verwaltung und Werterhalt der Immobilie effizienter organisiert.
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