Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlung: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Als zentrales Entscheidungsorgan kommen hier alle Wohnungseigentümer mindestens einmal im Jahr zusammen, um über wesentliche Belange der Gemeinschaft abzustimmen. Rechtsgrundlage bildet § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Funktion der Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung werden essentielle Beschlüsse gefasst, die das gemeinschaftliche Eigentum und das Zusammenleben betreffen. Zu den klassischen Themen gehören:

Jeder Eigentümer hat dabei ein Mitspracherecht und kann Anträge stellen. Die konkrete Stimmgewichtung richtet sich nach den Stimmrechtsprinzipien der Gemeinschaft.

Ablauf und Formalien

Mindestens einmal jährlich muss der Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen. Dabei sind Fristen und die Form der Einladung zu beachten, um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen. Die gefassten Beschlüsse werden im Versammlungsprotokoll dokumentiert und später in der Beschlusssammlung aufgenommen.

Die Umsetzung der gefassten Beschlüsse obliegt in der Regel dem Verwalter, der zur Rechenschaft verpflichtet ist. Bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, per Anfechtungsklage gegen Beschlüsse vorzugehen.

Praxistipps für Eigentümer

  • Regelmäßige Teilnahme sichert das Mitspracherecht und verhindert unliebsame Entscheidungen.
  • Vorbereitung anhand von Einladungsunterlagen und Tagesordnung erleichtert die aktive Beteiligung.
  • Das Nachfassen bei offengebliebenen Fragen und Anträgen optimiert die Interessenvertretung innerhalb der Gemeinschaft.

FAQ

Welche Aufgaben werden in einer Eigentümerversammlung behandelt?

In einer Eigentümerversammlung werden alle wesentlichen gemeinschaftlichen Angelegenheiten abgestimmt. Dazu gehören die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Wahl und Abberufung des Verwalters. Auch Hausgeldanpassungen oder bauliche Veränderungen können Thema sein. Jeder Eigentümer kann sich aktiv einbringen und über diese Punkte mitentscheiden.

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Laut Gesetz (§ 24 WEG) ist der Verwalter verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. In dringenden Fällen oder bei besonderen Anlässen kann auch eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnanlage und die Beteiligung der Eigentümer sicherzustellen.

Welche Bedeutung hat die Eigentümerversammlung für die Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die Eigentümerversammlung ist das entscheidende Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, da sie die Willensbildung und Beschlussfassung für alle gemeinschaftlichen Angelegenheiten ermöglicht. Hier können Eigentümer ihre Interessen einbringen, über Maßnahmen entscheiden und die Verwaltung kontrollieren. Ohne Eigentümerversammlung wäre eine geordnete und demokratische Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht möglich.

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