Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Als zentrales Entscheidungsorgan kommen hier alle Wohnungseigentümer mindestens einmal im Jahr zusammen, um über wesentliche Belange der Gemeinschaft abzustimmen. Rechtsgrundlage bildet § 24 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
In der Eigentümerversammlung werden essentielle Beschlüsse gefasst, die das gemeinschaftliche Eigentum und das Zusammenleben betreffen. Zu den klassischen Themen gehören:
Jeder Eigentümer hat dabei ein Mitspracherecht und kann Anträge stellen. Die konkrete Stimmgewichtung richtet sich nach den Stimmrechtsprinzipien der Gemeinschaft.
Mindestens einmal jährlich muss der Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen. Dabei sind Fristen und die Form der Einladung zu beachten, um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen. Die gefassten Beschlüsse werden im Versammlungsprotokoll dokumentiert und später in der Beschlusssammlung aufgenommen.
Die Umsetzung der gefassten Beschlüsse obliegt in der Regel dem Verwalter, der zur Rechenschaft verpflichtet ist. Bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, per Anfechtungsklage gegen Beschlüsse vorzugehen.
In einer Eigentümerversammlung werden alle wesentlichen gemeinschaftlichen Angelegenheiten abgestimmt. Dazu gehören die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Wahl und Abberufung des Verwalters. Auch Hausgeldanpassungen oder bauliche Veränderungen können Thema sein. Jeder Eigentümer kann sich aktiv einbringen und über diese Punkte mitentscheiden.
Laut Gesetz (§ 24 WEG) ist der Verwalter verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. In dringenden Fällen oder bei besonderen Anlässen kann auch eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnanlage und die Beteiligung der Eigentümer sicherzustellen.
Die Eigentümerversammlung ist das entscheidende Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, da sie die Willensbildung und Beschlussfassung für alle gemeinschaftlichen Angelegenheiten ermöglicht. Hier können Eigentümer ihre Interessen einbringen, über Maßnahmen entscheiden und die Verwaltung kontrollieren. Ohne Eigentümerversammlung wäre eine geordnete und demokratische Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht möglich.
Jetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.