Die Jahresabrechnung ist ein zentrales Dokument im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie fasst alle Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb eines Geschäftsjahres angefallen sind, in einer strukturierten Übersicht zusammen. Ziel einer Jahresabrechnung ist es, den Eigentümern einen transparenten Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinschaft zu geben und die individuell auf die einzelnen Eigentümer entfallenden Beträge – sogenannte Abrechnungsspitzen – zu ermitteln.
Die Jahresabrechnung enthält eine Vielzahl wesentlicher Angaben. Dazu gehören:
Als wichtiges Kontrollinstrument unterstützt die Jahresabrechnung die Eigentümer bei der Nachvollziehbarkeit von Zahlungsströmen und ist die Grundlage, um eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben anhand der Abrechnungsspitzen zu ermitteln.
Die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die Abrechnung muss für jedes Wirtschaftsjahr vorgelegt und in der Eigentümerversammlung von den Eigentümern beschlossen werden. Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung schafft Vertrauen und bildet die Basis für eine wirtschaftlich gesunde Verwaltung der Wohnanlage.
Für Wohnungseigentümer liefert die Jahresabrechnung wichtige Informationen:
Eine nachvollziehbare und präzise Jahresabrechnung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch praktischer Maßstab für die Qualität der Objektverwaltung.
Jetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.