Eine Nachzahlung kommt im Wohnungswesen immer dann zum Tragen, wenn die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen tatsächlichen Kosten die zuvor geleisteten Vorauszahlungen des Mieters übersteigen. Die Nachzahlung ist somit der Differenzbetrag, den der Mieter an den Vermieter zusätzlich entrichten muss, um die tatsächlich entstandenen Kosten des Abrechnungszeitraums vollständig auszugleichen.
Für die Entstehung einer Nachzahlung ist eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung zwingend erforderlich. Vermieter sind verpflichtet, die Kosten klar, transparent und nachvollziehbar aufzulisten und die bereits geleisteten Vorauszahlungen anzurechnen. Ergibt sich daraus ein Fehlbetrag zugunsten des Vermieters, kann dieser eine Nachzahlung vom Mieter verlangen. Die Nachforderung muss dem Mieter innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfristen schriftlich mitgeteilt werden.
Mieter haben ein Recht auf Transparenz und Einsicht in die Belege der Abrechnung. Die Nachzahlung ist nur dann gültig, wenn die Abrechnung nachvollziehbar und plausibel ist. Gleichzeitig sind Mieter verpflichtet, einer berechtigten Nachforderung fristgerecht nachzukommen. Unberechtigte oder fehlerhafte Nachforderungen können vom Mieter beanstandet werden.
Eine Nachzahlung ist für Vermieter ein wichtiges Instrument zur Kostendeckung, für Mieter aber auch ein Anlass, die Abrechnung im Detail zu überprüfen.
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