Die Beschlusssammlung ist ein zentrales Instrument der Wohnungseigentümergemeinschaft. In ihr werden sämtliche Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen, die im Rahmen der Eigentümerversammlung oder durch gerichtliche Verfahren getroffen wurden, chronologisch und schriftlich festgehalten. Neben Beschlüssen enthält die Beschlusssammlung auch Vereinbarungen sowie weitere relevante Vorgänge, die die Gemeinschaft betreffen.
Hauptziel der Beschlusssammlung ist es, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen. Eigentümer, Verwalter und potenzielle Käufer erhalten so einen stets aktuellen Überblick über alle Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum, die Verwaltung oder das Zusammenleben innerhalb der WEG haben.
Die Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. Gemäß § 24 Abs. 7 und § 26 Abs. 3 WEG ist der Verwalter verpflichtet, die Beschlusssammlung ordnungsgemäß zu führen und stets aktuell zu halten. Nicht nur neue, sondern auch aufgehobene oder abgeänderte Beschlüsse müssen dokumentiert werden, damit die Übersicht vollständig bleibt.
Im Gegensatz zum Versammlungsprotokoll, das die Diskussionen und den Ablauf einer Eigentümerversammlung festhält, enthält die Beschlusssammlung ausschließlich die gefassten Beschlüsse und wichtigen gerichtlichen Entscheidungen.
Achten Sie darauf, dass die Beschlusssammlung stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Sollte ein Beschluss von einem Gericht aufgehoben werden, ist dies ebenfalls zu vermerken. Für Eigentümer empfiehlt sich, die Beschlusssammlung regelmäßig einzusehen, um über die Entwicklung innerhalb der Gemeinschaft informiert zu bleiben.
Die Hauptaufgabe der Beschlusssammlung besteht darin, alle gemeinschaftlichen Beschlüsse sowie gerichtlichen Entscheidungen systematisch zu dokumentieren. Sie bietet damit Transparenz gegenüber den Eigentümern, dem Verwalter und potenziellen Käufern und sorgt für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller relevanten Entscheidungen innerhalb der Gemeinschaft.
Zur ordnungsgemäßen Führung der Beschlusssammlung ist der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden § 24 Abs. 7 und § 26 Abs. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Das Gesetz schreibt vor, dass die Sammlung stets aktuell und vollständig zu führen ist.
Die Beschlusssammlung enthält ausschließlich die gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung, gerichtliche Entscheidungen sowie relevante Vereinbarungen und Vorgänge. Im Gegensatz dazu dokumentiert das Versammlungsprotokoll auch die Diskussionen und den Ablauf der Versammlung. Die Beschlusssammlung dient somit der schnellen Übersicht über die gültigen Regelungen und deren Veränderungen im Laufe der Zeit.
Jetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.