Die Instandhaltung ist ein zentraler Begriff im Bereich der Immobilienverwaltung und beschreibt sämtliche Maßnahmen, die notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Zustand des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dauerhaft zu erhalten. Ziel der Instandhaltung ist es, die Funktionsfähigkeit und den Wert der Immobilie durch regelmäßige Kontrollen, Wartungen und kleinere Reparaturen sicherzustellen. Dadurch kann frühzeitig auf Verschleiß oder kleine Schäden reagiert werden, bevor es zu kostenintensiven Instandsetzungen kommt.
Zu den klassischen Maßnahmen der Instandhaltung zählen zum Beispiel:
Wichtig ist die klare Abgrenzung zur Instandsetzung, bei der bereits eingetretene Schäden umfassender behoben werden, sowie zur baulichen Veränderung, die über den ursprünglichen Zustand hinausgeht.
Die Zuständigkeit für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums liegt rechtlich gesehen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaft trifft die Entscheidungen im Rahmen der Eigentümerversammlung und beauftragt in der Regel den Verwalter mit der Umsetzung der Maßnahmen. Die Finanzierung erfolgt über das gemeinschaftliche Hausgeld oder speziell gebildete Instandhaltungsrücklagen.
Sorgfältige Instandhaltung beugt Folgeschäden und Wertverlust der Immobilie vor. Sie stellt sicher, dass das Wohnumfeld attraktiv bleibt und größere Sanierungsmaßnahmen entweder vermieden oder rechtzeitig geplant werden können.
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