Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum versteht man nach § 1 Abs. 5 WEG alle Teile eines Grundstücks oder Gebäudes, die nicht dem Sondereigentum eines Wohnungseigentümers zugeordnet sind. Dazu zählen typischerweise das Treppenhaus, das Dach, die Fassade oder technische Anlagen wie Heizungs- und Wasserversorgung.

Was gehört alles zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum zählen sämtliche Gebäudeteile und Grundstücksbestandteile, die zur ordnungsgemäßen Nutzung des gesamten Gebäudes durch alle Eigentümer notwendig sind. Die wichtigsten Beispiele sind:

  • das Grundstück selbst
  • tragende Wände und die Gebäudehülle
  • Dach und Fassade
  • alle gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen wie Flure, Treppenhaus, Keller oder Aufzug
  • Anlagen zur zentralen Versorgung (z. B. Heizung, Wasser, Strom)

Abgrenzung zum Sondereigentum

Das Sondereigentum bezeichnet die Räume einer Wohnung sowie bestimmte, baulich abgeschlossene Gebäudeteile, die einem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung zugeordnet sind. Alles, was nicht dem Sondereigentum oder einem Sondernutzungsrecht unterliegt, bleibt Gemeinschaftseigentum.

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

Alle Wohnungseigentümer verwalten das Gemeinschaftseigentum gemeinschaftlich. Entscheidungen über Reparaturen, Modernisierungen und Instandhaltungen treffen sie im Rahmen der Eigentümerversammlung oder durch Mehrheitsbeschluss. Die Kosten werden meist nach dem Miteigentumsanteil aufgeteilt. Die Verwaltung kann ein Verwalter übernehmen, der die Umsetzung organisiert.

FAQ

Wie kann ich feststellen, was zum Gemeinschaftseigentum gehört?

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und Gebäudes, die nicht ausdrücklich im Sondereigentum stehen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Grundbuch, der Teilungserklärung und häufig auch aus dem Aufteilungsplan. Typischerweise zählen hierzu das Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhäuser und zentrale Anlagen.

Wer entscheidet über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum?

Über Reparaturen, Modernisierungen oder Umgestaltungen am Gemeinschaftseigentum entscheiden alle Eigentümer gemeinsam in der Eigentümerversammlung. Häufig ist dafür ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Die Durchführung wird meist von einem Verwalter organisatorisch begleitet.

Welche Kosten müssen die Eigentümer für das Gemeinschaftseigentum tragen?

Die Kosten für Erhalt, Pflege und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums werden grundsätzlich auf alle Eigentümer verteilt, in der Regel nach Miteigentumsanteil. Diese Kosten sind Bestandteil des Hausgelds und werden jährlich über die Gesamtabrechnung ausgewiesen.

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