Ein Mehrheitsbeschluss ist ein zentrales Element der Entscheidungsfindung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In der Eigentümerversammlung werden viele Entscheidungen – zum Beispiel zur Instandhaltung, Sanierung oder Hausordnung des gemeinschaftlichen Eigentums – auf Basis der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.
Bei der Abstimmung über einen Tagesordnungspunkt werden die abgegebenen Stimmen gezählt. Für einfache Themen ist in der Regel eine einfache Mehrheit ausreichend – das heißt, mehr Stimmen für als gegen den Vorschlag. Bei bestimmten Angelegenheiten, beispielsweise baulichen Veränderungen, kann aber auch eine qualifizierte Mehrheit gesetzlich vorgeschrieben sein.
Ein Mehrheitsbeschluss muss stets ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Beschließt die Mehrheit einen Punkt rechtswidrig oder zum Nachteil einzelner Eigentümer, besteht die Möglichkeit, den Beschluss durch eine Anfechtungsklage innerhalb eines Monats vor Gericht prüfen zu lassen.
Ein Mehrheitsbeschluss ist eine Entscheidung, die innerhalb der Eigentümerversammlung durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefunden wird. Je nach Art des Beschlusses kann dafür eine einfache Mehrheit, manchmal aber auch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein. Er dient der effizienten und demokratischen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Ein Mehrheitsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Verkündung angefochten werden, wenn er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht oder andere rechtliche Gründe gegen seine Gültigkeit sprechen. Die Anfechtung erfolgt per Anfechtungsklage beim zuständigen Gericht.
Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss gilt grundsätzlich für alle Eigentümer, auch wenn diese nicht zugestimmt haben. Erst eine erfolgreiche Anfechtung hebt den Beschluss auf, solange bleibt er bindend. Die genaue Ausführung und Dokumentation erfolgt im Beschlussprotokoll.
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