Einfache Mehrheit

Einfache Mehrheit: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Die einfache Mehrheit ist ein wesentliches Abstimmungsprinzip in der Wohnungseigentümergemeinschaft und besonders relevant für die alltägliche Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Sie ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unter § 25 geregelt. Mit der einfachen Mehrheit können Beschlüsse gefasst werden, sofern mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen, wobei sich Enthaltungen nicht auf das Ergebnis auswirken.

Bedeutung der einfachen Mehrheit

Die einfache Mehrheit kommt vor allem bei Entscheidungen zum Einsatz, die die ordnungsgemäße Verwaltung und kleinere Maßnahmen innerhalb der Eigentümergemeinschaft betreffen. Dadurch bleibt die Verwaltung flexibel und handlungsfähig, ohne dass hohe Hürden für Beschlüsse entstehen.

Abstimmungsregel im Detail

  • Bei Abstimmungen werden ausschließlich Ja- und Nein-Stimmen berücksichtigt. Stimmenthaltungen finden keine Berücksichtigung und beeinflussen somit das Ergebnis nicht.
  • Ein Beschluss ist gefasst, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.
  • Die einfache Mehrheit reicht für viele alltägliche Verwaltungsbeschlüsse, etwa Reparaturen, die Instandhaltung (Instandhaltung) oder für kleinere Anschaffungen aus.

Grenzen der einfachen Mehrheit

Nicht für alle Beschlüsse ist die einfache Mehrheit ausreichend. Bestimmte Entscheidungen, wie bauliche Veränderungen (bauliche Veränderung) oder Nutzungsregelungen (Nutzungsregelung), erfordern zum Teil qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit.

FAQ

Wann gilt bei einer Eigentümerversammlung die einfache Mehrheit?

Die einfache Mehrheit gilt immer dann, wenn ein Beschluss mit mehr Ja- als Nein-Stimmen gefasst wird. Dabei sind lediglich die abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen maßgeblich; Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Diese Regel ist in § 25 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt und findet Anwendung bei alltäglichen Verwaltungsentscheidungen der Eigentümergemeinschaft.

Für welche Beschlussarten reicht die einfache Mehrheit aus?

Die einfache Mehrheit reicht vor allem für alltägliche und laufende Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung aus. Typische Beispiele sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, Beschlüsse über die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen oder kurzfristige Ausgaben, die keinen erheblichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum bedeuten.

Welche Fälle erfordern eine qualifizierte Mehrheit statt der einfachen Mehrheit?

Eine qualifizierte Mehrheit ist immer dann notwendig, wenn es um grundlegende Änderungen oder besonders weitreichende Entscheidungen geht. Beispielsweise benötigen bauliche Veränderungen, Änderungen an der Teilungserklärung oder Sonderumlagen oft eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Qualifizierte Mehrheit.

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