Die qualifizierte Mehrheit ist eine spezielle Abstimmungsregel innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und spielt eine zentrale Rolle bei besonders weitreichenden Entscheidungen. Im Gegensatz zur einfachen Mehrheit, bei der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen ausreicht, fordert die qualifizierte Mehrheit eine größere Anzahl zustimmender Eigentümer, meist zwei Drittel oder ein anders festgelegtes Quorum.
Eine qualifizierte Mehrheit ist beispielsweise immer dann erforderlich, wenn grundlegende Veränderungen am Gemeinschaftseigentum beschlossen werden sollen, etwa bei einer baulichen Veränderung oder der Änderung der Teilungserklärung. Diese Regel sorgt dafür, dass wichtige und teils unumkehrbare Beschlüsse nicht leichtfertig mit einer einfachen Mehrheit herbeigeführt werden können.
Die genaue Definition und das erforderliche Quorum für die qualifizierte Mehrheit sind häufig in der Gemeinschaftsordnung oder dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Der Einsatz dieser Abstimmungsregel schützt Minderheiten und stellt durch höhere Anforderungen an den Konsens die Tragfähigkeit wichtiger Gemeinschaftsbeschlüsse sicher.
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