Miteigentumsanteil

Miteigentumsanteil: Definition und Erklärung

July 22, 2025
M

Der Miteigentumsanteil bezeichnet den rechnerischen Anteil eines einzelnen Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dieser Anteil gibt exakt an, in welchem Verhältnis ein Eigentümer am gesamten Gebäude und dem dazugehörigen Grundstück beteiligt ist. Der Miteigentumsanteil ist ein zentrales Element der rechtlichen und wirtschaftlichen Organisation von Wohnungseigentum.

Berechnung und Festlegung des Miteigentumsanteils

Meist wird der Miteigentumsanteil in Bruchteilen (wie z.B. 1/10) oder in Tausendsteln (z.B. 250/1.000) angegeben. Grundlage für die Festlegung ist die sogenannte Teilungserklärung, in der die Eigentumsverhältnisse im Detail geregelt sind.

Bedeutung für Stimmrechte und Kostenverteilung

Der Miteigentumsanteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Eigentümer:

  • Kostenverteilung: Die Anteile bestimmen die Höhe, mit der sich jeder Eigentümer an gemeinschaftlichen Kosten wie Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen oder Betriebskosten beteiligen muss.
  • Stimmrecht: In vielen Gemeinschaftsordnungen ist das Stimmgewicht direkt an die Miteigentumsanteile gekoppelt (Wertprinzip). Somit beeinflusst der Anteil auch die Entscheidungsfindung in der Eigentümerversammlung.

Gesetzliche Grundlage

Die juristische Basis bildet § 1 Abs. 2 WEG, wonach das Wohnungseigentum zwingend mit einem bestimmten Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum verbunden ist. Änderungen sind nur durch einstimmige Vereinbarung aller Eigentümer möglich.

Praxisbeispiel

Ein Eigentümer mit einem Miteigentumsanteil von 200/1.000 trägt 20 % aller gemeinschaftlichen Kosten und hätte – sofern keine abweichende Regelung besteht – auch 20 % der Stimmrechte bei Beschlüssen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Details dazu werden individuell in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung festgelegt.

FAQ

Wie wird der Miteigentumsanteil in einer Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt?

Der Miteigentumsanteil wird üblicherweise in der Teilungserklärung geregelt. Dort ist genau festgehalten, welchen rechnerischen Anteil jede einzelne Einheit am gesamten Gemeinschaftseigentum besitzt. Grundlage für die Berechnung sind häufig die Größe oder der Wert der jeweiligen Wohnungseinheiten.

Welche Rolle spielt der Miteigentumsanteil bei der Kostenverteilung?

Der Miteigentumsanteil bildet die Basis für die Verteilung aller gemeinschaftlichen Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung und Betriebskosten. Jeder Eigentümer zahlt die Kosten anteilig entsprechend seinem Miteigentumsanteil, sofern die Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung vorsieht.

Kann der Miteigentumsanteil nachträglich verändert werden?

Eine Änderung des Miteigentumsanteils ist grundsätzlich möglich, jedoch erfordert sie die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Anpassung muss in der notariellen Teilungserklärung sowie im Grundbuch eingetragen werden. Ohne diese Einigkeit bleibt die ursprünglich festgelegte Verteilung verbindlich.

Mehr lesen

Lassen Sie uns in Kontakt bleiben.

Jetzt für den Newsletter anmelden und keine spannenden Neuigkeiten, der Immobilienbranche und zu unserer Software verpassen.