Der Begriff Quadratmeter (beheizt, unbeheizt) ist in der Immobilienwirtschaft von zentraler Bedeutung. Denn Quadratmeterangaben bilden die Grundlage für zahlreiche Berechnungen, etwa bei Miete, Betriebskosten oder der genauen Wohnflächenermittlung. Dabei unterscheidet man zwischen beheizten Quadratmetern, zu denen alle Flächen zählen, die durch eine Heizung temperiert werden, wie etwa Wohnräume oder Küchen, und unbeheizten Quadratmetern, wie sie zum Beispiel in Kellern, Abstell- oder Nebenräumen vorkommen.
Beheizte Quadratmeter umfassen sämtliche Flächen innerhalb einer Immobilie, die aktiv über ein Heizsystem gewärmt werden. Dies betrifft insbesondere:
Die Anzahl der beheizten Quadratmeter ist entscheidend für die Kalkulation der Heizkosten oder auch bei der Wohnflächenberechnung. Dabei ist exakt festgelegt, welche Bereiche zu zählen sind – Missverständnisse bei der Flächenangabe können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Unbeheizte Quadratmeter beziehen sich auf Flächen, die nicht dauerhaft oder gar nicht beheizt werden. Typische Beispiele sind:
Für die Betriebskostenabrechnung und die Aufteilung der gesamten Betriebskosten ist die Unterscheidung zwischen beheizten und unbeheizten Flächen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) essenziell.
Die genaue Definition von Wohnfläche, also welche Quadratmeter als Wohnfläche gelten, ist in der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt. Hier wird festgelegt, dass nur bestimmte beheizte Flächen auch zur Wohnfläche zählen. Unbeheizte Nebenräume bleiben, von wenigen Ausnahmen abgesehen, meist unberücksichtigt.
Die Unterscheidung zwischen beheizten und unbeheizten Quadratmetern ist für viele Berechnungen im Immobilienbereich relevant, zum Beispiel bei der Mietpreisermittlung, bei der Umlage von Heizkosten und in der Betriebskostenabrechnung. Nur beheizte Quadratmeter werden in der Regel für die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) herangezogen.
Zu den beheizten Quadratmetern zählen alle Flächen, die über ein Heizungssystem temperiert werden, darunter Wohn- und Schlafräume, Küchen und beheizte Bäder. Für die Wohnflächenberechnung sind diese Flächen maßgeblich, wohingegen unbeheizte Bereiche wie Keller oder Nebengebäude nicht einbezogen werden.
Die WoFlV legt verbindlich fest, wie die Wohnfläche zu berechnen ist und unterscheidet dabei klar zwischen beheizten und unbeheizten Quadratmetern. Nur beheizte und tatsächlich als Wohnraum genutzte Flächen dürfen bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden, während unbeheizte Räume wie Keller oder Abstellräume in der Regel unberücksichtigt bleiben.
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