Die Wohnflächenberechnung ist ein zentrales Thema in der Immobilienwirtschaft, insbesondere bei Eigentumswohnungen und Mietobjekten. Sie bezeichnet die exakte Ermittlung der Wohnfläche eines Objekts gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die so berechnete Fläche bildet die Grundlage für die Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und dient oft als Basis für die Berechnung des Miteigentumsanteils.
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist entscheidend, damit Betriebskosten und Umlagen fair verteilt werden können. Fehlerhafte Angaben können zu Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder mit Mietern führen.
Die Wohnflächenberechnung bildet die Basis für eine gerechte Kostenverteilung. In der Eigentümergemeinschaft werden häufig Betriebskosten, Hausgeld oder Rücklagen nach dem Anteil der jeweiligen Wohnfläche berechnet. So trägt jeder Eigentümer einen fairen Anteil an den gemeinschaftlichen Ausgaben.
Die Ermittlung der Wohnfläche nach WoFlV umfasst ausschließlich die Flächen der zur Wohnung gehörenden Räume. Nicht als Wohnfläche zählen z.B. Kellerräume oder Garagen. Besonderheiten wie Balkone oder Dachschrägen werden anteilig berücksichtigt, einzelne Bereiche wie Flure oder Terrassen nur zu einem bestimmten Prozentsatz.
Der Miteigentumsanteil richtet sich häufig nach der ermittelten Wohnfläche. Er bestimmt, wie hoch der Anteil des einzelnen Eigentümers am Gemeinschaftseigentum ist und wirkt sich auf Stimmrechte und Kostenbeteiligungen aus. Eine fehlerhafte Wohnflächenberechnung kann somit zu unberechtigten Belastungen führen.
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