Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) größere Ausgaben für Instandhaltungen oder Instandsetzungen des Gemeinschaftseigentums zu stemmen hat, stehen in der Regel zwei Wege zur Finanzierung zur Verfügung: die Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage) oder eine Sonderumlage. Beide sind gesetzlich zulässig – aber welcher Weg ist wann sinnvoll?
Die Erhaltungsrücklage dient der finanziellen Vorsorge für künftige Instandhaltungsmaßnahmen. Sie ist regelmäßig durch die Eigentümer:innen im Wirtschaftsplan zu leisten und gesetzlich vorgeschrieben.
Vorteile:
Grenzen:
Gerade bei umfangreichen Sanierungen – etwa Dach-, Fassaden- oder Leitungssanierungen – ist die Rücklage in vielen Gemeinschaften nicht ausreichend dotiert, um die Maßnahme allein zu tragen. Hier zeigt sich die Rücklage oft nur als Grundstock.
Die Sonderumlage ist ein einmaliger Beitrag der Eigentümer:innen, um konkret anstehende Kosten zu finanzieren. Sie wird durch Beschluss mit einfacher Mehrheit eingeführt. Bei größeren Maßnahmen, bei denen die Rücklage nicht ausreicht, kann sie die sinnvollere Lösung sein, um notwendige Arbeiten nicht unnötig zu verschieben.
Vorteile:
Eine Sonderumlage muss nicht zwingend auf einen Schlag gezahlt werden:
Besonders vorteilhaft: Heute ist es rechtlich möglich, dass nur die Eigentümer:innen am Darlehen beteiligt werden, die ihren Anteil der Sonderumlage nicht sofort leisten können. Die übrigen zahlen ihren Anteil direkt. So wird die Belastung individuell anpassbar und finanziell tragbarer.
Die Erhaltungsrücklage ist unverzichtbar und gehört zur guten Verwaltungspraxis jeder WEG. Für große Sanierungen reicht sie jedoch meist nicht aus. Statt Maßnahmen zu verschieben, ist es oft klüger, diese zeitnah durchzuführen und ergänzend eine Sonderumlage oder ein WEG-Darlehen zu nutzen.
So bleiben Gebäude erhalten, Werte geschützt – und die Belastung für die Eigentümer gestaffelt und tragbar. Eine Kombination aus Vorsorge und Flexibilität ist daher oft der beste Weg für die Gemeinschaft.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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