
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter – unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus. Doch was als Entlastung verkauft wird, könnte sich als Qualitätsverlust mit weitreichenden Folgen erweisen. Eine juristische Einordnung aus Sicht der digitalen Verwaltungspraxis.
Seit 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) und § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Der aktuelle Referentenentwurf des BMWE sieht nun die ersatzlose Streichung dieser Regelungen vor – mit der Begründung, es handle sich um entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften.
Die Reaktion der Branche ist eindeutig: VDIV, IVD, BVI, Eigentümerverbände und Verbraucherschützer warnten in einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vor den Folgen einer Abschaffung. Doch was steckt rechtlich und praktisch hinter dieser Diskussion?
Die Einführung der Weiterbildungspflicht 2018 war eine Reaktion auf jahrelange Forderungen nach Qualitätssicherung in der Immobilienverwaltung. Ursprünglich war ein verpflichtender Sachkundenachweis geplant – als Kompromiss wurde die deutlich niederschwelligere Weiterbildungspflicht eingeführt.
Rechtssystematische Einordnung:
Vergleich mit anderen regulierten Berufen:
Interessanterweise unterliegen zahlreiche andere Berufsgruppen deutlich strengeren Fortbildungspflichten.
Beispiele:
Im Vergleich dazu erscheinen 20 Stunden in drei Jahren (≈ 6,7 Stundenjährlich) für Immobilienverwalter als absolutes Minimum – insbesondere angesichts der Komplexität der Materie und der verwalteten Vermögenswerte und in Anbetracht dessen, dass es gerade in dieser Branche zahlreicheQuereinsteiger gibt.
Dynamisches Rechtsumfeld:
Die Immobilienverwaltung ist einem ständigen Wandel unterworfen. Seit Einführung der Weiterbildungspflicht 2018 gab es allein im WEG-Bereich grundlegende Änderungen.
Wesentliche Rechtsänderungen seit 2018:
Die Immobilie als Produkt ist seit 2018 vor allem durch Energie- und Finanzthemen deutlich komplizierter geworden. Diese Entwicklung trifft den Kern der aktuellen Problematik.
Anforderungen an moderne Immobilienverwaltung:
Ein Verwalter ohne kontinuierliche Fortbildung kann diese Anforderungenschlichtweg nicht erfüllen.
Minimaler administrativer Aufwand:
Das Ministerium argumentiert mit Bürokratieabbau. Doch wie hoch ist der administrative Aufwand tatsächlich?
Faktenlage:
Der administrative Aufwand beschränkt sich auf:
Die Kosten für 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren bewegen sich je nach Anbieter zwischen 500 und 1.500 Euro – verteilt auf drei Jahre. Dem gegenüber stehen:
Nutzen:
Die Relation ist eindeutig: Der Nutzen übersteigt die Kosten um ein Vielfaches.
Freiwillige Fortbildung? Eine realitätsferne Annahme
Das Ministerium argumentiert, Verwaltungen würden sich auch ohne gesetzliche Verpflichtung ausreichend fortbilden. Der BVI hält diese Annahme allerdings für realitätsfern und widerspricht dieser Einschätzung vehement.
Der Verweis auf den zertifizierten Verwalter greift zu kurz
Das Ministerium führt § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG als Argument an: Seit 01.12.2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Doch dieser Verweis ist aus mehreren Gründen problematisch:
1. Zertifizierung als Momentaufnahme
Der BVI bringt die Problematik auf den Punkt: Der Verweis auf den zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG kann keine laufende Qualifizierung ersetzen. Die Zertifizierung bildet lediglich eine Momentaufnahme der jeweils geltenden Rechtslage ab, stellt aber keine kontinuierliche, dauerhafteWeiterbildung dar.
Das Problem: Die Zertifizierung nach § 26a WEG bildet den Wissensstand zum Zeitpunkt der Prüfung ab. Rechtsänderungen nach der Zertifizierung werden nicht automatisch erfasst und eine Re-Zertifizierung ist nicht verpflichtend. Das Ergebnis: Ein 2021 zertifizierter Verwalter müsste sich theoretisch nie wieder fortbilden.
2. Unterschiedliche Funktionen
Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht würde dazu führen, dass zertifizierte Verwalter jahrzehntelang ohne Fortbildung tätig sein könnten – rechtlich unbedenklich, praktisch inakzeptabel.
Während die Politik über Bürokratieabbau diskutiert, zeigt die Digitalisierung, wie Fortbildung effizient, flexibel und praxisnah gestaltet werden kann. Hier setzt der SCALARA-Partner IVIA Akademie an.
IVIA Akademie: Digitale Weiterbildung für moderne Verwalter
Die IVIA Akademie bietet digitale Fortbildungsformate, die perfekt auf dieBedürfnisse moderner Immobilienverwaltungen zugeschnitten sind.
Vorteile digitaler Fortbildung:
Gerade für Verwaltungen, die bereits auf digitale Lösungen wie SCALARA setzen, ist die Kombination mit digitaler Weiterbildung der logische nächste Schritt. Die IVIA Akademie zeigt: Fortbildung muss nicht bürokratisch sein – sie kann effizient, zeitgemäß und gewinnbringend gestaltet werden.
Die Eigentümerverbände positionieren sich klar gegen die Abschaffung der Weiterbildungspflicht. Der Verband Wohnen im Eigentum betont, dass angesichts der wachsenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Verwaltungen und deren Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte die bestehenden Anforderungen zur Berufsausübung das Minimum darstellen, um Qualität und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Vermögenswerte und Haftungsrisiken
Betrachten wir die Dimension: Eine kleine WEG-Verwaltung mit 50 Einheiten verwaltet bei einem durchschnittlichen Verkehrswert von 300.000 € pro Einheit ein Vermögen von 15 Millionen Euro. Dazu kommen:
Die Frage ist: Möchte man diese Vermögenswerte Verwaltern anvertrauen, die sich seit Jahren nicht fortgebildet haben?
Selbst wenn die Weiterbildungspflicht fallen sollte: Qualifizierte Verwaltungen werden weiterhin auf kontinuierliche Fortbildung setzen – als Wettbewerbsvorteil und Qualitätsmerkmal.
Empfehlung: Etablieren Sie eine interne Fortbildungskultur mit mindestens 10-15 Stunden pro Jahr.
Nutzen Sie flexible, digitale Formate wie die IVIA Akademie, um Fortbildung effizient in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Praxistipp: Richten Sie feste "Lernzeiten" ein (z. B. 1 Stunde pro Woche) statt alles auf die letzten Wochen vor Fristablauf zu schieben.
Auch ohne gesetzliche Pflicht: Dokumentieren Sie Ihre Fortbildungen systematisch und kommunizieren Sie diese gegenüber Kunden.
Marketing-Effekt: "Unser Team bildet sich kontinuierlich fort – für Ihre Sicherheit" ist ein starkes Verkaufsargument.
Nutzen Sie Fortbildung nicht nur zur Pflichterfüllung, sondern zur fachlichen Spezialisierung (z. B. Energiemanagement, Digitalisierung, Großsanierungen).
Eine Erhöhung auf 30-40 Stunden in drei Jahren wäre angesichts derKomplexität angemessen – verbunden mit einer Digitalisierung der Nachweisführung.
Der ursprünglich geplante Sachkundenachweis sollte wieder auf die Agenda – als verpflichtende Erstqualifikation ergänzend zur laufenden Fortbildung.
Das Wichtigste in Kürze: Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht ist ein Irrweg. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, gefährdet die Qualität der Immobilienverwaltung – bei minimalem Nutzen für die Branche, aber erheblichen Risiken für Eigentümer.
Die Weiterbildungspflicht sollte nicht abgeschafft, sondern modernisiert werden.
Warum die Abschaffung problematisch ist:
✓ Scheinlösung Bürokratieabbau: Der tatsächliche Verwaltungsaufwand beträgt wenige Minuten pro Jahr – Verwalter müssen lediglich Nachweise vorhalten, nicht einreichen. Dem steht ein enormer Nutzen für Qualität und Verbraucherschutz gegenüber.
✓ Ständig neue Gesetze: Allein seit 2018 gab es grundlegende Reformen im WEG-Recht, Energierecht und bei der Digitalisierung. Ohne regelmäßige Fortbildung können Verwalter diese Änderungen nicht rechtssicher umsetzen – mit teuren Folgen für Eigentümer.
✓ Freiwilligkeit funktioniert nicht: Die Praxis zeigt eindeutig, dass viele Verwalter sich nur fortbilden, weil sie dazu verpflichtet sind. Ohne gesetzliche Verpflichtung würde ein erheblicher Teil der Branche auf Fortbildung verzichten.
✓ Zertifizierung reicht nicht: Eine einmalige Zertifizierung nach § 26a WEG ist nur eine Momentaufnahme. Was nützt eine Qualifikation von 2021, wenn sich die Rechtslage seitdem mehrfach geändert hat? Kontinuierliche Fortbildung ist unverzichtbar.
✓ Moderne Lösungen sind effizient: Digitale Fortbildungsplattformen wie die IVIA Akademie beweisen, dass Weiterbildung heute flexibel, praxisnah und zeitsparend gestaltet werden kann – ganz ohne Bürokratie.
Empfehlung an Verwalter: Setzen Sie auf Fortbildung als Qualitätsmerkmal – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Nutzen Sie digitale Formate für maximale Flexibilität und kommunizieren Sie Ihre Expertise aktiv. Qualifizierte Verwalter haben langfristig die zufriedeneren Kunden und das bessere Geschäft.
Unser Fazit: Immobilienverwalter verwalten Millionenwerte und treffen weitreichende Entscheidungen. 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren – das sind gerade mal 6,7 Stunden pro Jahr – sind kein übertriebener Aufwand, sondern das absolute Minimum für eine verantwortungsvolle Tätigkeit.

Barbara Brüwer ist studierte Germanistin und ausgebildete Journalistin. Sie hat mehr als zehn Jahre für die ARD (SR und WDR) gearbeitet. Dadurch hat sie Erfahrung im Recherchieren, Up-to-date-bleiben und auf den Punkt bringen. Sie ist Geschäftsführerin der IVIA GmbH und kümmert sich vorrangig um die Bereiche Personal und Redaktion. In Ihrem Podcast „Immowissenà la IVIA Akademie“ bespricht sie relevante Themen für die Immobilienbranche.