Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Definition und Erklärung

July 22, 2025
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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Sie bescheinigt, dass eine bestimmte Wohnung oder eine andere selbstständige Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich so gestaltet ist, dass sie von anderen Einheiten eindeutig abgegrenzt ist. Ohne diese Bescheinigung ist die Bildung von Sondereigentum und die entsprechende Eintragung im Grundbuch nicht möglich.

Zweck und rechtliche Bedeutung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung schafft klare Verhältnisse innerhalb von Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien. Sie schützt die Interessen aller Eigentümer, da sie genau festlegt, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum gehören und welche Bereiche als Sondereigentum oder Teileigentum genutzt werden können. Das beugt Konflikten durch fehlerhafte Zuordnungen und Überschneidungen vor.

Voraussetzungen für die Ausstellung

  • Die Einheit muss durch eine verschließbare Tür erreichbar sein.
  • In Wohnräumen müssen Küche und Bad vorhanden sein.
  • Eine physische und funktionale Trennung von anderen Einheiten ist notwendig.

Die Bescheinigung wird in der Regel von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Antrag ausgestellt. Dafür sind entsprechende Bauunterlagen, Pläne und Antragsformulare einzureichen.

Bedeutung für Eigentümer und WEGs

Für die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein Schlüsselelement für die rechtssichere Bestimmung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Eigentümer können ihre Anteile nur dann separat verkaufen, finanzieren oder belasten, wenn für ihre Einheit eine solche Bescheinigung vorliegt. Damit bildet sie das Fundament für alle weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge rund um das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einer anderen, selbstständigen Einheit im Gebäude.

FAQ

Warum ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung im Wohnungseigentumsrecht so wichtig?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist essenziell, weil sie die Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum und dessen Eintragung im Grundbuch schafft. Sie legt baulich und rechtlich fest, welche Teile einer Immobilie eigenständig genutzt und besessen werden dürfen. Ohne diese Bescheinigung kann kein rechtlich wirksames Sondereigentum – beispielsweise an einer einzelnen Wohnung – gebildet und übertragen werden.

Welche baulichen Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllt sein?

Für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen die jeweiligen Einheiten dauerhaft und eindeutig vom übrigen Gebäude getrennt sein. Das bedeutet, dass ein eigener Zugang, in der Regel mit einer verschließbaren Tür, vorhanden sein muss. Bei Wohnungen ist außerdem erforderlich, dass Küche und Bad eigenständig vorhanden sind. Weitere bauliche Details können von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde geprüft werden.

Was passiert, wenn keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt?

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann für eine Immobilieneinheit kein Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden. Das hat zur Folge, dass die Einheit nicht unabhängig verkauft, belastet oder vererbt werden kann. Zudem fehlen klare Regelungen zur Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, was zu Konflikten zwischen Eigentümern führen kann.

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