Ein Flurstück stellt die kleinste rechtlich selbstständige Einheit eines Grundstücks dar und ist maßgeblich für die Erfassung und Verwaltung von Liegenschaften in Deutschland. Im Liegenschaftskataster wird jedes Flurstück eindeutig und dauerhaft identifiziert. Dies geschieht durch eine Kombination aus Gemarkung, Flur und Flurstücknummer, sodass Verwechslungen und Überschneidungen ausgeschlossen sind.
Das Flurstück bildet die elementare Grundlage für Grundstücksübertragungen, wie etwa beim Verkauf, der Teilungserklärung oder Verschmelzungen von Grundstücken. Es dient als Basis zur exakten Abgrenzung von Eigentumsrechten und wird bei jeder Änderung – beispielsweise Teilungen, Zusammenlegungen oder Grenzveränderungen – fortlaufend im Liegenschaftskataster aktualisiert. So bleibt die Katasterinformation stets aktuell und nachvollziehbar.
Die Bezeichnung eines Flurstücks setzt sich aus drei wesentlichen Komponenten zusammen:
Dank dieses Systems kann jedes Flurstück zweifelsfrei lokalisiert und beschrieben werden.
Für die Objektverwaltung und insbesondere bei Gemeinschaftseigentum, wie in der Wohnungseigentümergemeinschaft, ist das Flurstück von zentraler Bedeutung. Es bildet die juristische und verwaltungstechnische Grundlage, um Eigentum, Lasten und Rechte korrekt zuzuordnen und zu dokumentieren.
Ein Flurstück ist die kleinste rechtlich selbstständige Einheit eines Grundstücks, die im Liegenschaftskataster geführt wird. Es dient dazu, Eigentumsrechte klar und eindeutig zu definieren und ist essentiell für jede Grundstücksübertragung, Teilung oder Verschmelzung. Ohne die genaue Identifikation durch Gemarkung, Flur und Flurstücknummer wäre eine exakte Verwaltung und Übertragungsfähigkeit von Grundstücken nicht möglich.
Jedes Flurstück erhält im Liegenschaftskataster eine eindeutige Bezeichnung. Diese besteht aus drei Elementen: der Gemarkung (örtliches Gebiet), einer Flur (Unterteilung innerhalb der Gemarkung) und einer einzigartigen Flurstücknummer. Durch diese Bezeichnung kann jedes Flurstück zweifelsfrei identifiziert und von anderen abgegrenzt werden.
Das Flurstück bildet bei Eigentumsübertragungen, etwa beim Verkauf oder bei Teilungen, die unverzichtbare rechtliche Grundlage, weil damit geklärt wird, auf welches Grundstück sich die Übertragung bezieht. Im Bereich der Immobilienverwaltung, besonders bei Gemeinschaftseigentum, hilft die Flurstücksbezeichnung dabei, Rechte und Pflichten eindeutig zuzuordnen und alle Veränderungen wie Teilungen oder Verschmelzungen exakt zu dokumentieren.
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