Eine Forderung definiert den Anspruch eines Gläubigers – beispielsweise einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), eines Vermieters oder eines Dienstleisters – auf eine bestimmte Zahlung oder Leistung durch einen Schuldner. Im Kontext der Immobilienwirtschaft spielt der Begriff eine zentrale Rolle, beispielsweise bei ausstehenden Mietzahlungen, offenen Hausgeldforderungen oder noch nicht beglichenen Sonderumlagen.
Im Wohnungseigentum entstehen Forderungen häufig durch nicht oder verspätet zahlende Eigentümer. Hierzu zählen:
Auch Vermieter haben regelmäßig mit Forderungen zu tun, beispielweise bei nicht gezahlter Miete oder ausstehenden Betriebskosten (Betriebskosten).
Forderungen werden in der Buchhaltung ordnungsgemäß erfasst und regelmäßig überprüft. Zahlt der Schuldner nicht, werden zunächst Mahnungen versendet. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann die Forderung rechtlich durchgesetzt oder beispielsweise auf die offene Gesamtabrechnung angerechnet werden.
Eine Forderung bezeichnet den rechtlichen Anspruch, den beispielsweise eine WEG gegenüber einem Eigentümer oder ein Vermieter gegenüber einem Mieter auf Zahlung oder Leistung hat. Typische Beispiele sind offene Hausgeldzahlungen, Mietrückstände oder noch nicht beglichene Sonderumlagen.
Forderungen werden als offene Posten in der Buchhaltung erfasst. Die Verwaltung überwacht Zahlungseingänge, mahnt ausstehende Beträge an und leitet gegebenenfalls rechtliche Schritte ein. Offene Forderungen fließen zudem in die Jahres- oder Gesamtabrechnung ein.
Bleibt eine Forderung aus, werden zunächst Mahnungen verschickt. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann die WEG oder der Vermieter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise mittels Mahnbescheid oder Klage, um die Forderung durchzusetzen.
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