Die Verwalterzustimmung ist ein zentraler Begriff im Wohnungseigentumsrecht (WEG) und betrifft insbesondere die Übertragung von Wohnungseigentum. Sie beschreibt die formelle Zustimmung des Verwalters zu bestimmten Rechtsgeschäften, vor allem beim Verkauf einer Eigentumswohnung. Ziel ist es, die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu schützen und sicherzustellen, dass neue Eigentümer ihre Pflichten gegenüber der Gemeinschaft erfüllen können.
Die Pflicht zur Einholung der Verwalterzustimmung ergibt sich aus § 12 WEG und wird meist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt. Ohne eine solche Regelung kann der Verwalter die Zustimmung nicht verlangen. Die Zustimmung ist insbesondere beim Verkauf von Wohneigentum erforderlich und verhindert, dass ungeeignete oder zahlungsunfähige Erwerber Teil der Gemeinschaft werden.
Der Verwalter darf die Zustimmung zum Verkauf einer Eigentumswohnung nur aus wichtigem Grund verweigern. Als Gründe gelten z. B. erkennbare Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder schwerwiegende Störungen des Gemeinschaftsfriedens. Ohne sachlichen Grund darf die Zustimmung nicht willkürlich versagt werden, was die Rechtssicherheit für Verkäufer und Käufer erhöht.
Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Verwalter Kontakt aufzunehmen und alle erforderlichen Unterlagen für die Verwalterzustimmung bereitzustellen.
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