Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW) bildet das organisatorische Rückgrat jeder Wohnanlage, die aus mehreren Eigentumswohnungen besteht. Mit dem Erwerb einer Wohnung wird jeder Eigentümer automatisch Mitglied dieser Gemeinschaft und übernimmt damit bestimmte Rechte und Pflichten, die über die eigenen vier Wände hinausgehen.
Mitglieder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
In einem Einfamilienhaus kann der Eigentümer alle Entscheidungen rund um das Gebäude und Grundstück eigenständig oder im engen Familienkreis treffen. In einem Mehrparteienhaus hingegen ist die Situation weitaus komplexer. Während der Wohnungseigentümer über sein Sondereigentum – also die reine Wohnfläche – weitgehend selbst bestimmen kann, erfordert das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnanlage eine kollektive Entscheidungsfindung. Hier steht nicht mehr das individuelle Interesse des Einzelnen im Vordergrund, sondern die Beschlussfassung aller Eigentümer.
Aufgabe der Gemeinschaft: Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer nicht nur Eigentümer des Wohnraums, sondern auch Mitglied der GdW, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich ist. Gemäß §18 Absatz 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) obliegt es der Gemeinschaft, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um den Werterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem die Instandhaltung und Reparatur der gemeinschaftlich genutzten Flächen und Einrichtungen.
Finanzierung und Organisation der Gemeinschaft
Die Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums werden von allen Eigentümern anteilig nach Miteigentumsanteilen getragen. In den meisten Fällen beauftragt die GdW eine Hausverwaltung mit der organisatorischen Umsetzung dieser Aufgaben. Die Verwaltung hat dabei stets die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen im Auge, um sicherzustellen, dass die Beschlüsse der Gemeinschaft im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen.
Zusammenfassung
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bildet das Fundament für die gemeinsame Verwaltung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Jeder Wohnungseigentümer trägt nicht nur die Verantwortung für sein Sondereigentum, sondern auch eine Mitverantwortung für das gemeinschaftliche Eigentum, die durch die Zusammenarbeit und kollektive Entscheidungsfindung innerhalb der GdW realisiert wird.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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