In der Welt der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine strukturierte, nachvollziehbare Verwaltung unerlässlich. Ein zentrales Element dabei ist das Protokoll der Eigentümerversammlung – rechtlich auch als Niederschrift bezeichnet. Dieses Dokument hat weitreichende Bedeutung für Verwalter, Eigentümer und auch für zukünftige Käufer. Ein gutes Protokoll ist daher nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern ein echtes Goldstück für die gesamte Gemeinschaft.
Gemäß § 24 Abs. 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist über jede Eigentümerversammlung eine Niederschrift anzufertigen. Dort heißt es:
"Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen."
Diese gesetzliche Vorschrift macht klar: Die Protokollierung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Protokollierung liegt beim Verwalter. Er muss dafür sorgen, dass das Protokoll:
Das Protokoll muss außerdem vom Versammlungsleiter, einem Eigentümer als Teilnehmer und ggf. dem Beiratsvorsitzenden oder dessen Vertreter unterzeichnet werden.
Ein korrektes Protokoll dient mehreren Parteien:
Gerade im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder bei der Anfechtung eines Beschlusses spielt das Protokoll eine entscheidende Rolle. Es ist damit mehr als ein Verwaltungsakt – es ist die Dokumentation des Willens der Gemeinschaft.
Verständlichkeit ist Pflicht
Ein gutes Protokoll ist nicht nur formal korrekt, sondern auch sprachlich klar. Juristisch korrekt und gleichzeitig so formuliert, dass auch jemand ohne rechtliches Fachwissen die Inhalte versteht – das ist die hohe Kunst der Protokollierung. Unklare oder missverständliche Formulierungen können später zu Rechtsunsicherheit oder sogar zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen.
Nicht zu verwechseln mit dem Protokoll ist die sogenannte Beschlusssammlung, in der alle Beschlüsse chronologisch festgehalten werden müssen (§ 24 Abs. 7 WEG). Das Protokoll dient hier als Quelle, aus der der Verwalter die Informationen entnimmt.
Ein sorgfältig erstelltes Protokoll ist mehr als Papierkram – es ist die Basis für eine stabile, transparente und konfliktfreie WEG-Verwaltung. Wer hier präzise arbeitet, erspart sich und der Gemeinschaft später viel Ärger.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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