Ja, es gibt eine Verpflichtung, einzelne Hausteile, wie etwa bei den Hausmeisterkosten, getrennt abzurechnen, wenn die Abrechnungsmaßstäbe dies vorsehen oder wenn es sich um Kosten handelt, die nicht allen Mietparteien in gleicher Weise zugutekommen.
Ja, es besteht eine Verpflichtung, einzelne Hausteile, wie z.B. bei den Hausmeisterkosten, getrennt abzurechnen, wenn die Nutzung oder die vertragliche Vereinbarung dies erfordert. Eine nicht differenzierte Abrechnung kann anfechtbar sein und zu Rückforderungen durch die Mieter führen.
Für detailliertere Informationen können Sie auch in § 556 BGB und in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nachlesen.
Shari Heep ist Juristin mit Fokus auf IT- Recht und Gründerin & CEO von SCALARA. Sie hat schon seit ihrem Abitur in der familiären Hausverwaltung mitgearbeitet und dort vor allem die digitale Transformation vorangetrieben. Durch ihre praktische Erfahrung aus der Immobilien- und Verwaltungsbranche kennt sie die Herausforderungen der Branche sehr genau.
Mit der Gründung von SCALARA hat Shari ihre Leidenschaft für alles Digitale mit ihren Verwalterwurzeln verbunden.
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