Viele Mieter und Vermieter fragen sich: Darf ein Vermieter eigene Arbeitsleistungen als Hausmeisterkosten ansetzen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Hier finden Sie eine klare Übersicht mit Rechtsgrundlage, Beispielen und häufigen Fehlern.
Hausmeisterkosten umfassen alle Aufwendungen für Tätigkeiten, die typischerweise durch einen Hausmeister erledigt werden: Reinigung, Pflege der Außenanlagen, kleine Reparaturen, Winterdienst oder Überwachung der technischen Anlagen.
Sie gehören zu den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und sind daher grundsätzlich umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden.
Die BetrKV erlaubt die Umlage von Hausmeisterkosten, sofern im Mietvertrag vereinbart.
Das gilt auch dann, wenn der Vermieter selbst als Hausmeister tätig wird.
Wichtig: Die Vergütung muss angemessen sein.
Damit Eigenleistungen nicht angefochten werden können, muss die Nebenkostenabrechnung besonders transparent sein:
Die Gerichte haben mehrfach bestätigt: Eigenleistungen des Vermieters sind umlagefähig, solange
Überhöhte oder unklare Ansätze können zur Anfechtung der Nebenkostenabrechnung führen.
Ein ausführliches Beispiel finden Sie in unserer Muster-Nebenkostenabrechnung als Download, die zeigt, wie Hausmeisterkosten korrekt aufgeführt werden können.
Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?
Ja, sofern im Mietvertrag vereinbart und die Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Darf der Vermieter eigene Arbeit als Hausmeisterkosten abrechnen?
Ja, solange die Kosten marktüblich kalkuliert und transparent dokumentiert sind.
Welche Tätigkeiten gelten als Hausmeisterarbeiten?
Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege, kleine Reparaturen, Überwachung technischer Anlagen.
Was passiert bei überhöhten Kosten?
Dann kann die Nebenkostenabrechnung vom Mieter angefochten werden.
Shari Heep ist Juristin mit Fokus auf IT- Recht und Gründerin & CEO von SCALARA. Sie hat schon seit ihrem Abitur in der familiären Hausverwaltung mitgearbeitet und dort vor allem die digitale Transformation vorangetrieben. Durch ihre praktische Erfahrung aus der Immobilien- und Verwaltungsbranche kennt sie die Herausforderungen der Branche sehr genau.
Mit der Gründung von SCALARA hat Shari ihre Leidenschaft für alles Digitale mit ihren Verwalterwurzeln verbunden.
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