Viele Wohnungseigentümer und Verwalter stellen sich die Frage: Bis wann muss die WEG-Jahresabrechnung vorliegen und was muss sie enthalten?
In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zur rechtlichen Grundlage, zu den Fristen und zur praktischen Umsetzung.
Die Jahresabrechnung ist die jährliche Übersicht der Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie zeigt, wie die im Wirtschaftsplan veranschlagten Vorschüsse tatsächlich verwendet wurden.
Mehr Hintergrund finden Sie auch in unserem Lexikon-Eintrag Jahresabrechnung.
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie § 28 WEG.
Der Verwalter ist verpflichtet, die Abrechnung rechtzeitig zu erstellen und der Eigentümerversammlung vorzulegen.
Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Abrechnung spätestens sechs Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres vorliegen muss.
Beispiel:
Eine verspätete Abrechnung kann zu Vertrauensverlust führen und sogar die Abberufung des Verwalters rechtfertigen.
Detaillierte Praxisbeispiele finden Sie in unserem Beitrag zur WEG-Jahresabrechnung.
Eine vollständige Abrechnung muss insbesondere enthalten:
Welche Frist gilt für die Jahresabrechnung nach WEG?
Sechs Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres.
Was passiert, wenn der Verwalter die Abrechnung zu spät vorlegt?
Die Eigentümer können dies beanstanden; in gravierenden Fällen droht die Abberufung.
Welche Unterlagen müssen Eigentümer einsehen können?
Alle Belege, auf deren Grundlage die Abrechnung erstellt wurde. Eigentümer haben ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen.
Muss jede Wohnung eine eigene Abrechnung erhalten?
Ja, die Abrechnung muss die individuellen Kostenanteile jedes Eigentümers ausweisen. Siehe auch individuelle Kostenanteile.
Shari Heep ist Juristin mit Fokus auf IT- Recht und Gründerin & CEO von SCALARA. Sie hat schon seit ihrem Abitur in der familiären Hausverwaltung mitgearbeitet und dort vor allem die digitale Transformation vorangetrieben. Durch ihre praktische Erfahrung aus der Immobilien- und Verwaltungsbranche kennt sie die Herausforderungen der Branche sehr genau.
Mit der Gründung von SCALARA hat Shari ihre Leidenschaft für alles Digitale mit ihren Verwalterwurzeln verbunden.
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