Der Aufteilungsplan ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht und bildet das rechtliche sowie technische Fundament für die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumseinheiten. Gemeinsam mit der Teilungserklärung sorgt er für Transparenz und klare Regelungen innerhalb der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern.
Der Aufteilungsplan veranschaulicht, welche Bereiche eines Gebäudes den einzelnen Eigentümern als Sondereigentum zugeordnet sind und welche Flächen als Gemeinschaftseigentum festgelegt werden. Damit ist er entscheidend für die spätere Nutzung und Verwaltung der Immobilie.
Ob bei der Wohnungseigentümergemeinschaft oder beim Einzelverkauf von Wohnungen – der Aufteilungsplan stellt sicher, dass Rechte sowie Pflichten der Eigentümer klar geregelt und Unklarheiten zu Eigentumsverhältnissen vermieden werden.
Ein Aufteilungsplan ist ein verbindlicher, meist grafischer Plan, der in der Teilungserklärung festlegt, wie ein Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird. Seine Bedeutung liegt darin, dass er die klare Zuordnung von Wohn- oder Nutzungseinheiten und gemeinschaftlichen Bereichen ermöglicht. Das sorgt für Rechtssicherheit bei der Nutzung, Verwaltung und beim Verkauf von Teileigentum.
Ein Aufteilungsplan spezifiziert, welcher Raum zu welcher Sondereigentumseinheit gehört und welche Flächen als Gemeinschaftseigentum deklariert sind. Dazu zählen detaillierte Angaben zu Wohnräumen, Kellern, Garagen, Treppenhäusern und weiteren gemeinschaftlichen Bereichen sowie die jeweilige Nutzung der Einheiten.
Der Aufteilungsplan ist Voraussetzung für die grundbuchliche Eintragung von Sondereigentum. Er macht eindeutig kenntlich, welche Räume genau zu einer bestimmten Einheit gehören. So können aus einem Gesamtgrundstück rechtlich eigenständige, einzeln veräußerbare Eigentumseinheiten entstehen, deren Zuordnung niemand bestreiten kann.
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