Die Grundsteuer ist eine wichtige kommunale Abgabe, die jeden Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden betrifft. Grundlage hierfür ist das Grundsteuergesetz (§ 9 GrStG). Die Finanzkraft jeder Gemeinde hängt zum Teil von dieser Einnahme ab, da die erhobene Steuer meist zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Infrastruktur, Schulen oder Grünanlagen eingesetzt wird.
Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf dem sogenannten Einheitswert eines Grundstücks, der vom Finanzamt festgelegt wird. Auf diesen Einheitswert wird der sogenannte Hebesatz der jeweiligen Kommune angewandt, der regional sehr unterschiedlich sein kann. Daraus ergibt sich die jährliche Steuerlast für das betreffende Objekt.
Für Vermieter ist besonders relevant, dass die Grundsteuer als umlagefähige Betriebskosten gilt. Das bedeutet, dass sie diese Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ganz oder zum Teil an die Mieter weitergeben dürfen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag, siehe Nebenkostenabrechnung.
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