Gut zu wissen

Rechtssichere Fristwahrung für Verwalter: Verjährungsfristen kompakt erklärt

19.08.2025
6 Minuten

Verjährungsfristen für Verwalter: gesetzliche Grundlagen

Verjährungsfristen nach BGB und WEG

Die Verjährungsfristen für Verwalter zählen zu den wichtigsten Grundlagen für die Compliance in der Immobilienverwaltung. Sie legen genau fest, wie lange Ansprüche rund um die Verwaltungspraxis überhaupt gestellt werden können. Für alle, die mit großen Wohnungsbeständen zu tun haben, sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) entscheidend.

Das BGB sieht im Regelfall eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren vor (§ 195 BGB). Diese gilt bei den meisten vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen gegen Verwalter. Im Umfeld von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten zusätzlich noch speziellere Regelungen, zum Beispiel bei Hausgeldforderungen oder Beanstandungen an der Jahresabrechnung.

Die Verjährungsfrist Verwaltervertrag für vertragliche Ansprüche beträgt grundsätzlich drei Jahre, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Schadensersatzansprüchen können allerdings abweichende Fristen gelten, insbesondere bei Fällen wie deliktischer Haftung oder Baumängeln.

  • Vertragsansprüche: 3 Jahre (BGB)
  • Schadenersatzansprüche: 3 Jahre, in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre (zum Beispiel bei Vorsatz oder bestimmten Baumängeln)
  • WEG-spezifische Fristen: Entsprechend WEG, häufig analog zum BGB

Es ist enorm wichtig, jeden Einzelfall korrekt der zutreffenden Verjährungsfrist zuzuordnen. Nur so wird die Verwaltung rechtssicher ausgestaltet.

Regelfristen vs. Sonderfristen

Neben der Standard-Verjährungsfrist existieren im Immobilienbereich viele Sonderregelungen. Diese schützen oft besonders sensible Interessen, etwa bei Baumängeln, Deliktsansprüchen oder spezifischen Anforderungen des WEG. Bei werkvertraglichen Mängelansprüchen, insbesondere bei Baumängeln, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Es empfiehlt sich, bei jeder Art von Anspruch genau festzuhalten, welche Verjährungsfrist konkret gilt.

  • Regelfrist: drei Jahre (der Standard für die meisten Ansprüche aus dem Verwaltervertrag)
  • Bauwerksbezogene Ansprüche: fünf Jahre ab Abnahme
  • Deliktische Ansprüche (vorsätzlich oder unerlaubt): bis zu 30 Jahre
  • Fristen für Hausgeldabrechnung WEG: meist drei Jahre, Stichtag ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Abrechnung

Verwalter sollten sich mit diesen Unterschieden gut auskennen und alle Fristen klar dokumentieren. So lassen sich Haftungsrisiken für sich selbst und andere wirksam minimieren.

Fristbeginn, Fristende und Sonderfälle

Beginn und Ende der Frist

Für die Verjährungsfristen für Verwalter ist entscheidend, wann der jeweilige Anspruch entstanden ist. Bei den meisten Verwalterverträgen beginnt die Verjährung mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger über die entsprechenden Umstände bescheid wusste oder sie hätte erkennen können (§ 199 BGB).

  1. Fristbeginn Verjährung: Fristbeginn der regelmäßigen Verjährung: Am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
  2. Fristende: Der letzte Tag der Frist, meist der 31.12. des dritten Jahres nach Entstehung des Anspruchs.

Das Einhalten dieser Fristen ist für Verwalter entscheidend. Denn Ansprüche, die zu spät geltend gemacht werden, können meist kein zweites Mal eingefordert werden.

Sonderfälle: Baumängel, Hausgeldabrechnung, Deliktsansprüche

Zu den häufigsten Sonderfällen der Verjährungsfristen für Verwalter gehören Baumängel, die Hausgeldabrechnung und sogenannte deliktische Handlungen.

  • Baumängel: Fünf Jahre Verjährung ab der Abnahme des Werks (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wichtig zu wissen: Auch Verwalter können haftbar werden, wenn sie im Rahmen ihrer Pflichten Mängel zu spät geltend machen.
  • Hausgeldabrechnung Frist: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nach Beschlussstellung der Jahresabrechnung. Wenn Fehler oder Differenzen auffallen, sollten Verwalter schnell reagieren, um auf der sicheren Seite zu stehen (Jahresabrechnung – Lexikon).
  • Deliktsansprüche: Bei vorsätzlichen Schädigungen können Ansprüche sogar 30 Jahre lang geltend gemacht werden. In anderen Fällen gilt meist die dreijährige Regelverjährung.

Gerade bei Baumängeln sowie bei Unstimmigkeiten beim Hausgeld oder Sonderumlagen ist es ratsam, alle Fristen gewissenhaft und möglichst digital zu dokumentieren.

Verjährungsverlängerung und -hemmung

Im Alltag der Immobilienverwaltung treten immer wieder Situationen auf, die eine Verjährungsfrist verlängern oder zeitweise unterbrechen. Beispiele hierfür sind:

  • Anerkenntnis des Schuldners. Zum Beispiel durch eine Abschlagszahlung oder ein schriftliches Schuldeingeständnis.
  • Schwebende Verhandlungen, solange über eine Sache ernsthaft gesprochen wird.
  • Rechtshängigkeit einer Klage. Sobald Klage erhoben wird, pausiert die Verjährung.

Wichtig ist außerdem, dass Verwalter – mit einem guten Fristenmonitoring – nicht nur drohende Verjährungen erkennen, sondern diese im Ernstfall mit rechtlichen Schritten wie einer Klage oder Mahnbescheid unterbrechen können. Die Dokumentation dieser Abläufe sollte heute am besten digital erfolgen. Das verhindert Fehler und sorgt für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit.

Schadensersatz- und Haftungsansprüche gegen Verwalter

Typische Schadensfälle aus der Praxis

Schadenersatzansprüche Verwalter entstehen meist dann, wenn es zu Pflichtverletzungen im Rahmen des Verwaltervertrags kommt. Besonders häufig geht es um fehlerhafte Hausgeldabrechnungen, das Verpassen von wichtigen Fristen (etwa für Anfechtungen von Versammlungsbeschlüssen), ungenügende Objektkontrollen oder verspätete Mängelanzeigen bei Bauwerken.

  • Fehlerhafte oder zu spät erstellte Jahresabrechnungen
  • Versäumtes Geltendmachen von Ansprüchen wegen Baumängeln
  • Unkorrekte oder verspätet umgesetzte Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Zu spät eingeleitete Rechtsmittel gegen Dritte

Wer Risiken minimieren will, sollte die relevanten Verjährungsfristen für Verwalter stets überwachen und einhalten – idealerweise im Rahmen klar definierter, digital unterstützter Prozesse.

Beweislast und Haftungsbegrenzung

Im Streitfall liegt die Beweislast beim Anspruchsteller. Er muss nachweisen, dass der Verwalter gegen seine Pflichten verstoßen und dadurch einen Schaden verursacht hat. Als Entlastung kann der Verwalter darlegen, dass er im Rahmen seiner organisatorischen Sorgfaltspflichten alles Zumutbare getan hat, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Die Haftung des Verwalters kann im Vertrag eingeschränkt werden. Solche Begrenzungen sind aber nicht unbegrenzt gültig, vor allem nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich begangenen Fehlern. Eine digital geführte Fristenverwaltung wird heute als wichtiger Nachweis einer ordnungsgemäßen Vorgehensweise anerkannt.

Vertragliche Abkürzung der Verjährung

Verwalter und Eigentümer dürfen im Verwaltervertrag eine Verlängerung oder Verkürzung der Verjährungsfristen einzelner Ansprüche vereinbaren. Dabei sind die gesetzlichen Mindestfristen einzuhalten; eine vollständige Haftungsfreistellung oder Verkürzung unter die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ist unzulässig. Bei der Ausgestaltung solcher Klauseln sollte ein auf Immobilienrecht spezialisierter Jurist einbezogen werden, damit die Regelungen sowohl sicher als auch ausgewogen bleiben und zum Rahmen von WEG und BGB passen.

  • Individuelle Anpassung für die Anforderungen großer Bestände
  • Sicherung der Compliance, etwa durch Musterverträge und Überprüfung durch Profis
  • Einsatz von Software zur automatischen Fristüberwachung

Digitale Fristwahrung in der Immobilienverwaltung

Vorteile eines digitalen Fristenmanagements

Die digitale Verwaltung von Fristen in der Immobilienwirtschaft ist ein entscheidender Schritt. Sie hilft, Haftungsrisiken zu reduzieren und die Arbeit effizienter zu gestalten. Durch digitale Systeme behalten Verwalter sämtliche Fristen aus dem Tagesgeschäft zentral im Blick – egal ob es um Hausgeldabrechnungen oder um Baumängelansprüche geht.

  • Automatische Benachrichtigungen, wenn eine Frist naht oder Teammitglieder aktiv werden müssen
  • Zentrale Übersicht über alle laufenden und bevorstehenden Fristen
  • Weniger Aufwand und weniger Fehler als mit Papierkalendern oder Excel-Listen
  • Sofortige Aktualisierung bei Veränderungen (Beispiele: Anerkenntnisse oder neue rechtliche Schritte)

Gerade Unternehmen mit mehr als 250 Einheiten sparen mit digitalem Fristenmanagement nicht nur Zeit. Sie schaffen auch die Basis für sichere, nachvollziehbare Prozesse.

Integration mit Banking und Buchhaltung: SCALARA-Lösung

Die Verbindung mit Banking- und Buchhaltungsdaten ist ein besonderer Vorteil digitaler Fristenverwaltung. Mit SCALARA entsteht ein durchgängiger Workflow, der alle Fristen direkt aus dem jeweiligen Zusammenhang heraus erkennt – zum Beispiel aus dem Zahlungsverkehr, der Jahresabrechnung oder WEG-Beschlüssen. Diese Fristen werden automatisch dokumentiert und überwacht.

  • Echtzeit-Synchronisation von Bankumsätzen zur Steuerung der Zahlungsfristen
  • Kombinierte Prozesse aus Buchhaltung und Vertragsmanagement verringern Dopplungen
  • Automatisierte Prüfungen, etwa zur Einhaltung von Fristen beim Hausgeld
  • Lückenlose Protokolle für Audits und Compliance-Zwecke

Mit der SCALARA-Lösung, gemeinsam mit der Expertise der BfW Bank und erprobten Abläufen, lässt sich ein nahtloser digitaler Fristenworkflow einrichten, der auch bei komplexen Strukturen nicht überfordert. Alle Features und Integrationsmöglichkeiten können Sie einfach in unserer Produktdemo auf der Website entdecken.

Best Practices für rechtssichere Fristenkontrolle in großen Bestandshalter-Strukturen

Zentrale vs. dezentrale Fristenverwaltung

Mit jeder neuen Immobilie steigt die organisatorische Komplexität. Eine zentrale Frage bleibt: Sollen Fristen eher zentral oder dezentral verwaltet werden? Eine zentrale Lösung (wie zum Beispiel über eine Software wie SCALARA) bietet einige Vorteile.

  • Alle Fristen bleiben übersichtlich und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt
  • Schnelleres Reagieren bei neuen Gesetzen oder Vorschriften
  • Weniger Medienbrüche, dadurch weniger Fehlerquellen

Dezentrale Verwaltung erhöht dagegen das Risiko, dass Informationen verloren gehen oder Zuständigkeiten unklar werden – vor allem, wenn Teams an verschiedenen Standorten arbeiten. Für Compliance und Haftung empfiehlt sich daher ein zentrales digitales System mit individuellen Rechten je nach Rolle, Abteilung oder Einheit.

Prozessautomatisierung und Compliance-Sicherung

Digitale Prozessautomatisierung hilft, Fehler und Versäumnisse fast vollständig auszuschließen. SCALARA arbeitet zum Beispiel mit Prozessketten, die Fristen aus Rechnungslegung, Beschlüssen oder Verträgen selbstständig erkennen und Verantwortliche gezielt informieren.

  1. Jede Fristbewegung wird revisionssicher dokumentiert
  2. Workflows passen sich dynamisch an, wenn sich Zahlungsziele, Beschlüsse oder Vorschriften ändern
  3. Compliance-Checklisten sorgen für eine systematische Kontrolle

So entsteht echte Transparenz. Regulatorische Vorgaben werden zuverlässig erfüllt, Risiken minimiert und Abläufe bleiben nachvollziehbar. Wenn Sie dazu Fragen haben, vereinbaren Sie gern eine persönliche Produktvorstellung mit uns.

Verantwortung und Zusammenarbeit im Unternehmen

Verantwortlichkeiten und Zurechnung im Team

In professionellen Hausverwaltungen ist es wichtig, die Verantwortung für die Fristwahrung klar zu verteilen. Meist tragen die Buchhaltung, das Objektmanagement und die Rechtsabteilung Hauptverantwortung. Die Gesamtverantwortung liegt jedoch häufig bei der Geschäfts- oder Bereichsleitung.

  • Dokumentation der Zuständigkeiten – sowohl organisatorisch als auch digital
  • Durchdachte Rollenkonzepte für das Fristenmanagement-System
  • Regelmäßige Prüfungen durch interne Revision oder externe Experten

Entscheidend bleibt, dass alle zentralen Bereiche (wie die Rechtsabteilung) und die operativen Einheiten (beispielsweise Objektleiter vor Ort) reibungslos zusammenarbeiten.

Schulung und interne Kommunikation für Fristwahrung

Damit Verjährungsfristen und Gesetzesänderungen in der Immobilienbranche aktuell bleiben, ist regelmäßige Mitarbeiterschulung Pflicht. Auch eine ständige Optimierung der internen Kommunikation sollte immer mitgedacht werden.

  • Laufende Updates zu WEG-Verjährung oder neuer Rechtsprechung, etwa in Webinaren
  • Integration des Themas Fristen in Onboarding- und Weiterbildungsprogramme
  • Klar geregelte Eskalationswege, falls Fristversäumnisse drohen

Digitale Werkzeuge wie SCALARA unterstützen hier zusätzlich. Sie bieten Wissensdatenbanken, Aufgabenlisten und automatische Erinnerungen, sodass alle Teammitglieder informiert und auf dem selben Stand bleiben.

Meistgestellte Fragen zu Verjährungsfristen für Verwalter

Wann beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Verwalter?

Die Frist startet im Regelfall am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Berechtigte wusste (oder hätte wissen müssen), gegen wen sich sein Anspruch richtet. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Baumängeln oder Betrug, kann der Fristbeginn abweichen.

Wie lange haften Verwalter nach Vertragsende für Pflichtverletzungen?

Auch nach dem Ende des Verwaltervertrags gilt für bestehende Pflichtverletzungen die jeweilige Verjährungsfrist – meistens drei Jahre ab Kenntnis, in besonderen Fällen (wie etwa bei Baumängeln oder Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) auch länger. Es empfiehlt sich, alle Vorgänge beim Verwalterwechsel gründlich zu dokumentieren.

Welche Fristen gelten bei Baumängeln oder Hausgeldabrechnungen?

Für Baumängel gilt eine Frist von fünf Jahren ab Abnahme des Bauwerks. Bei Beanstandungen der Hausgeldabrechnung und der Anfechtung von Beschlüssen startet in der Regel eine dreijährige Frist, die mit der Bekanntgabe der Abrechnung oder des Beschlusses beginnt. Eine konsequente Überwachung dieser Fristen schützt vor Formfehlern und Zahlungsausfällen.

Kann die Verjährung gegenüber Verwaltern vertraglich verändert werden?

Ja, Verjährungsfristen können im Verwaltervertrag – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – verlängert oder verkürzt werden. Die vorgeschriebenen Mindestfristen wie etwa die dreijährige Regelverjährung dürfen allerdings nicht unterschritten werden. Vorsätzliche Pflichtverletzungen können sowieso nicht ausgeklammert werden. Eine rechtliche Prüfung durch einen Notar oder Anwalt ist hier immer ratsam.

Wie kann die digitale Fristwahrung mit Banking/Buchhaltung unterstützt werden?

Digitale Lösungen wie SCALARA verbinden das Fristenmanagement direkt mit Banking und Buchhaltung. So lassen sich offene Forderungen, Fälligkeiten und relevante Zahlungsströme automatisch überwachen. Fristen für Hausgeld, Jahresabrechnungen und weitere Fristarten werden automatisch aus der Buchhaltung übernommen. Das System stellt alle Fristen transparent für das gesamte Team dar und verschickt bei Bedarf individuelle Erinnerungen.

Was sind typische Fehler, die zur Fristversäumnis führen?

Typische Ursachen für Fristversäumnisse sind das Fehlen digitaler Fristenkalender, handschriftliche oder Excel-Lösungen, unklare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, mangelnde Dokumentation beim Verwalterwechsel und eine zu geringe Kommunikation bei Änderungen (wie z.B. Gesetzesreformen). Digitale Prozessautomatisierung und IT-Integration minimieren dieses Risiko deutlich.

Wer ist im Unternehmen für die Einhaltung der Fristen verantwortlich?

Oft sind Buchhaltung und Verwaltung für die eigentliche Umsetzung zuständig, während die Gesamtverantwortung bei der Geschäftsleitung bleibt. In modernen Organisationsstrukturen werden diese Aufgaben in digitalen Systemen klar abgebildet. Unterstützt werden sie durch regelmäßige Schulungen und nachvollziehbare Protokolle.

Kontaktieren Sie SCALARA Für Sichere Prozess- Und Fristenkontrolle

Die zuverlässige Einhaltung der Verjährungsfristen für Verwalter ist heute mit analogen Methoden kaum noch effizient und rechtssicher machbar – vor allem nicht bei großen, überregionalen Immobilienportfolios. SCALARA ist Ihr verlässlicher Partner und bietet eine digitale Komplettlösung, mit der alle Fristen und Prozesse rund um Banking, Buchhaltung und juristische Verwaltung automatisiert, zentral gesteuert und sicher überwacht werden.

Optimieren Sie Ihren Administrationsprozess, minimieren Sie Haftungsrisiken und schaffen Sie klare Strukturen – mit einer auf die Immobilienverwaltung spezialisierten Software. Vereinbaren Sie einfach eine individuelle Produktdemo. Im Wissenscenter finden Sie zusätzliche Fachartikel oder entdecken Sie digitale Hausverwaltungsmöglichkeiten mit SCALARA. Unser KI-Assistent Lara beantwortet gern alle Ihre Fragen rund um die Digitalisierung Ihrer Prozesse.

Entlasten Sie Ihr Team und sichern Sie Ihre Abläufe mit SCALARA – die moderne und sichere Wahl für zeitgemäßes Immobilienmanagement.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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