Die Einzelabrechnung ist ein zentrales Dokument innerhalb der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie stellt für jeden einzelnen Eigentümer klar und transparent dar, wie sich die tatsächlich angefallenen Ausgaben auf die einzelnen Wohnungen verteilen. Grundlage hierfür ist der im Objekt gültige Verteilungsschlüssel, der in der Regel in der Teilungserklärung oder durch Mehrheitsbeschluss bestimmt wird.
Die Einzelabrechnung erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Sie weist die individuellen Kostenanteile jedes Eigentümers aus, berücksichtigt bereits gezahlte Vorschüsse und errechnet abschließend die Abrechnungsspitze. Daraus ergibt sich, ob eine Nachzahlung geleistet werden muss oder ein Guthaben erstattet wird. Mit dieser Übersicht erhält jeder Eigentümer eine genaue, prüfbare Darstellung seiner Verpflichtungen gegenüber der WEG.
Die Einzelabrechnung ist essentiell, damit jeder Eigentümer nachvollziehen kann, welche Beträge auf ihn entfallen und wie sich diese zusammensetzen. Als rechtliche Grundlage dient § 28 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Im Zusammenspiel mit der Gesamtabrechnung schafft die Einzelabrechnung Transparenz und Rechtssicherheit in der WEG-Verwaltung.
Die Gesamtabrechnung stellt die Kostenübersicht für das ganze Objekt dar und listet alle anfallenden Ausgaben der WEG auf. Die Einzelabrechnung hingegen zeigt für jeden Eigentümer individuell, wie hoch sein Anteil an diesen Kosten ist, einschließlich der Verrechnung bereits gezahlter Vorschüsse und möglicher Nachzahlungen oder Guthaben. Die Einzelabrechnung basiert damit auf der Gesamtabrechnung, bricht sie aber für jeden Eigentümer transparent herunter.
Eine Einzelabrechnung umfasst die auf den Eigentümer entfallenden Kosten gemäß dem vereinbarten Verteilungsschlüssel, die Verrechnung seiner bisherigen Vorschüsse, die Darstellung individueller Kosten (z.B. durch Sondernutzrechte) und die Ermittlung der sogenannten Abrechnungsspitze, also ob eine Nachzahlung fällig wird oder ein Guthaben besteht. Alle Positionen sind so aufgeschlüsselt, dass der Eigentümer die Kostenentwicklung vollständig nachvollziehen kann.
Die Einzelabrechnung schafft Transparenz darüber, welcher Eigentümer welche Kosten zu tragen hat und wie der Betrag errechnet wurde. Sie verhindert Streitigkeiten, weil alle Berechnungen offen gelegt werden. Zudem entspricht sie den Vorgaben des § 28 Abs. 2 WEG, der eine nachvollziehbare Abrechnung und eine korrekte Kostenzuordnung vorsieht. Damit ist sie für die Verwaltung und die Eigentümer essenziell, um Ansprüche, Pflichten und eventuelle Nachforderungen rechtssicher zu dokumentieren.
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