Der Begriff individuelle Kostenanteile des Eigentümers bezeichnet im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung jene Abrechnungspositionen, die einem einzelnen Eigentümer spezifisch zuzuordnen sind. Hierzu zählt wie der Name schon verrät die Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten, welche für das jeweilige Sondereigentum oder aufgrund des Nutzungsverhaltens eines Eigentümers entstehen.
Individuelle Kostenanteile des Eigentümers werden meist im Zuge der Jahresabrechnung ausgewiesen. Sie ergeben sich beispielsweise durch:
Die genaue Ermittlung und transparente Darstellung dieser Anteile ist für die Nachvollziehbarkeit der Abrechnungsspitze entscheidend.
Im Gegensatz zu den individuellen Kostenanteilen stehen die Gemeinschaftskosten, die gemäß festgelegtem Verteilungsschlüssel auf alle Eigentümer umgelegt werden. Die Mischung beider Bestandteile spiegelt sich entsprechend in der Gesamtabrechnung wider. Nur so ist eine faire und sachgerechte Kostenzuordnung gewährleistet.
Die exakte Berechnung und Zuordnung der individuellen Kostenanteile des Eigentümers ist im Wohnungseigentumsgesetz sowie in der jeweiligen Teilungserklärung geregelt. Unstimmigkeiten, zum Beispiel bei Verbrauchserfassung oder Nachzahlungen, sollten frühzeitig zwischen Eigentümer und Verwalter geklärt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
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