Der Begriff Nachschuss spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Ein Nachschuss ist eine zusätzliche finanzielle Leistung, die von den Eigentümern eingefordert wird, wenn die im Wirtschaftsplan festgelegten Vorschüsse nicht ausgereicht haben, um die tatsächlich entstandenen Kosten des vergangenen Abrechnungszeitraums zu decken.
Ein Nachschuss kommt meist dann zum Tragen, wenn Budgetüberschreitungen oder unerwartete Ausgaben innerhalb einer WEG auftreten. Die Notwendigkeit ergibt sich, sobald nach der Jahresabrechnung festgestellt wird, dass ein Fehlbetrag entstanden ist, weil die gezahlten Vorschüsse zu niedrig waren. Beispielsweise können unerwartete Reparaturen an gemeinschaftlichen Anlagen, allgemeine Kostensteigerungen oder Fehleinschätzungen bei der Kalkulation Auslöser sein.
Über die Höhe und Fälligkeit des Nachschusses entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss. Die exakte Nachschusspflicht für jeden Eigentümer wird dabei anhand des geltenden Verteilungsschlüssels oder Anteils an den Gesamtkosten errechnet. Ohne einen solchen Beschluss kann ein Nachschuss nicht rechtlich verlangt werden.
Der Nachschuss unterscheidet sich von den regulären Vorschüssen, die als monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen von jedem Eigentümer geleistet werden. Er ist auch von Sonderumlagen abzugrenzen, die meist für ungeplante oder einmalige Großausgaben erhoben werden.
Ein Nachschuss ist eine zusätzliche Zahlung, die von den Eigentümern einer WEG gefordert wird, wenn die im Wirtschaftsplan kalkulierten Vorschüsse die tatsächlich angefallenen Kosten nicht decken. Die genaue Höhe wird nach der Jahresabrechnung festgestellt und muss per Beschluss der Eigentümerversammlung erhoben werden.
Ein Nachschuss wird nach der jährlichen Abrechnung der WEG erforderlich, sobald feststeht, dass die bereits gezahlten Vorschüsse nicht ausreichen. Die Eigentümerversammlung entscheidet per Beschluss über das Nachschussverfahren und legt die Zahlungshöhe für jeden Eigentümer gemäß dem Verteilungsschlüssel fest.
Während der Nachschuss dazu dient, rückwirkend Kostenlücken auszugleichen, die im Rahmen der Jahresabrechnung offengelegt wurden, wird eine Sonderumlage typischerweise für im Wirtschaftsplan nicht einkalkulierte Einzelmaßnahmen oder größere Ausgaben erhoben. Beide Zahlungen erfordern jeweils einen gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung.
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