Selbstverwaltung beschreibt eine besondere Organisationsform innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), bei der die Eigentümer auf einen externen Verwalter verzichten und sämtliche Verwaltungsaufgaben eigenständig erledigen. Das bedeutet, die Gemeinschaft übernimmt die volle Verantwortung für Abläufe, Organisation und rechtliche Pflichten rund um die gemeinschaftlich genutzte Immobilie.
Bei der Selbstverwaltung kümmern sich häufig einzelne, engagierte Eigentümer oder ein gewählter Beirat um wesentliche Verwaltungsaufgaben. Dazu gehören unter anderem:
Gerade in kleinen WEGs, wo Vertrauen und Transparenz großgeschrieben werden, kann Selbstverwaltung eine kostengünstige und flexible Lösung sein. Allerdings bringt sie auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. So müssen gesetzliche Vorgaben, beispielsweise aus dem Wohnungseigentumsgesetz, eigenverantwortlich umgesetzt und die Gemeinschaftsbeschlüsse ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Die Selbstverwaltung eignet sich vor allem für kleinere Eigentümergemeinschaften mit wenigen Parteien, die bereit sind, Zeit und Engagement in die Verwaltung zu investieren. Je größer die Gemeinschaft und je komplexer die Immobilie, desto stärker steigen die Anforderungen und Risiken. Hier empfiehlt sich die sorgfältige Abwägung, ob nicht ein externer Verwalter mehr Rechtssicherheit und Entlastung bietet.
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Eigentümergemeinschaft keine externe Hausverwaltung beauftragt, sondern alle administrativen und organisatorischen Aufgaben – von der Abrechnung bis zur Durchführung der Eigentümerversammlung – gemeinschaftlich oder durch einzelne gewählte Eigentümer erledigt. Damit tragen die Eigentümer selbst die volle Verantwortung für den rechtskonformen Betrieb und die Verwaltung der Immobilie.
In der Selbstverwaltung übernehmen Eigentümer zentrale Verwaltungsaufgaben wie die Erstellung der Jahres- und Betriebskostenabrechnung, die Einberufung und Organisation von Eigentümerversammlungen, die Führung von Rücklagenkonten sowie die Kommunikation mit Dienstleistern. Darüber hinaus gehören Protokollführung und die Pflege von Beschlusssammlungen sowie die Umsetzung von gemeinsam gefassten Beschlüssen zum Aufgabenbereich.
Die Selbstverwaltung birgt rechtliche und organisatorische Risiken. Eigentümer müssen die komplexen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften eigenverantwortlich umsetzen. Fehler, etwa bei der Abrechnung oder Beschlussfassung, können zu Anfechtungen und Haftungsfragen führen. Besonders bei größeren Gemeinschaften oder fehlender Verwaltungserfahrung kann dies schnell zu Problemen werden.
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