Die Lasten- und Kostenverteilung ist ein zentrales Thema innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie bestimmt, wie gemeinschaftliche Ausgaben – etwa für Instandhaltung, Verwaltung oder Betriebskosten – gerecht auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Die gesetzliche Grundlage liefert § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), wonach in der Regel die Miteigentumsanteile als Maßstab gelten.
Laut Gesetz werden sämtliche gemeinschaftlichen Kosten und Lasten – darunter fallen beispielsweise Hausmeister, Versicherungen, Reparaturen und Reinigung – entsprechend der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Eigentümer umgelegt. Die Miteigentumsanteile sind in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan festgelegt.
Die Eigentümergemeinschaft kann eine andere Lasten- und Kostenverteilung vereinbaren. Dazu bedarf es meist eines einstimmigen Beschlusses oder einer konkreten Vereinbarung aller Eigentümer, wie es das WEG vorschreibt. Gründe für solche Abweichungen können beispielsweise außergewöhnliche Nutzung, Sonderausstattungen oder spezielle Vereinbarungen über Sondernutzungsrechte sein.
Die Lasten- und Kostenverteilung regelt innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wie gemeinschaftliche Ausgaben wie Instandhaltung, Betrieb und Verwaltung auf die einzelnen Eigentümer umgelegt werden. Meist erfolgt diese Verteilung nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen, wie sie beispielsweise in der Teilungserklärung festgehalten sind.
Ja, die Eigentümergemeinschaft kann eine abweichende Lasten- und Kostenverteilung vereinbaren, zum Beispiel wenn bestimmte Eigentümer Sondernutzungsrechte haben oder einzelne Kosten verursachen. Dafür ist in der Regel ein einstimmiger Beschluss oder eine entsprechende Vereinbarung aller Eigentümer nötig.
Der Verteilungsschlüssel legt fest, nach welchem System die Kosten auf die Eigentümer aufgeteilt werden. Meist ist dies der Miteigentumsanteil, es können aber auch andere Schlüssel wie Wohnfläche oder Nutzerprinzip zur Anwendung kommen. Der Verteilungsschlüssel wird in der Praxis oft im Wirtschaftsplan oder in der Jahresabrechnung umgesetzt und sorgt für Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit.
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